TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben natürlich nicht vor, auf diesem Ärztetag etwas Inhaltsleeres zu beschließen, dachte ich. Insofern finde ich den Antrag 5 sehr vernünftig. Herr Hermann, es ist ja nicht korrekt, dass wir, wenn wir den Antrag 5 annehmen, nicht darüber beschließen, was wir tun, oder dass die Änderung der Zusatzbezeichnung und die Ergänzung um die Ästhetische Chirurgie verloren wäre. Es ist ja nur die Bitte, dass man erst dann über diesen Antrag der Erweiterung beschließt, wenn grundsätzlich einmal beschrieben ist, welches denn der Inhalt der Zusatzweiterbildung sein soll.

Vorhin wurde völlig zu Recht erwähnt, dass diese Operationen in vielen Fächern enthalten sind. Es stellt sich aber die Frage: Ist es im Sinne der Weiterbildungsordnung als einer Bildungsordnung und nicht einer Pfründeverteilungsordnung sinnvoll, diese Dinge extra zu beschreiben? Wenn ja, wie muss es beschrieben werden, damit wir entscheiden können, ob diese Zusatzbezeichnungen erforderlich sind und, wenn ja, für welche Fächer? Es ist ja durchaus denkbar, dass es noch für die Fächer x, y und z gefordert wird. Dann wird klar, dass es keinen Sinn macht, das so unausgegoren zu beschließen.

Nichts anderes will der Antrag 5. Dort steht, dass bei der nächsten Gelegenheit – das ist im nächsten Jahr – nach einer entsprechenden Vorlage, die zu erarbeiten ist, die nicht fertig geworden ist, darüber beschlossen werden soll. Ich bin sicher, dass wir dies dann tun werden, aber auf einer vernünftigen Grundlage, wo die entsprechenden Inhalte beschrieben werden, wo man genau weiß, für welches Fach etwas zu bestimmen ist.

Ich bitte Sie, den Antrag 5 anzunehmen und die anderen entsprechenden Anträge eben nicht.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Frau Gitter. Jetzt bitte Herr Zimmeck aus Hessen.

 

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