Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Sehr verehrte
Damen und Herren! Wir haben natürlich nicht vor, auf diesem Ärztetag etwas
Inhaltsleeres zu beschließen, dachte ich. Insofern finde ich den Antrag 5 sehr
vernünftig. Herr Hermann, es ist ja nicht korrekt, dass wir, wenn wir den
Antrag 5 annehmen, nicht darüber beschließen, was wir tun, oder dass die
Änderung der Zusatzbezeichnung und die Ergänzung um die Ästhetische Chirurgie
verloren wäre. Es ist ja nur die Bitte, dass man erst dann über diesen Antrag
der Erweiterung beschließt, wenn grundsätzlich einmal beschrieben ist, welches
denn der Inhalt der Zusatzweiterbildung sein soll.
Vorhin wurde völlig zu Recht erwähnt, dass diese Operationen
in vielen Fächern enthalten sind. Es stellt sich aber die Frage: Ist es im
Sinne der Weiterbildungsordnung als einer Bildungsordnung und nicht einer
Pfründeverteilungsordnung sinnvoll, diese Dinge extra zu beschreiben? Wenn ja,
wie muss es beschrieben werden, damit wir entscheiden können, ob diese
Zusatzbezeichnungen erforderlich sind und, wenn ja, für welche Fächer? Es ist
ja durchaus denkbar, dass es noch für die Fächer x, y und z gefordert wird.
Dann wird klar, dass es keinen Sinn macht, das so unausgegoren zu beschließen.
Nichts anderes will der Antrag 5. Dort steht, dass bei der
nächsten Gelegenheit – das ist im nächsten Jahr – nach einer entsprechenden
Vorlage, die zu erarbeiten ist, die nicht fertig geworden ist, darüber
beschlossen werden soll. Ich bin sicher, dass wir dies dann tun werden, aber
auf einer vernünftigen Grundlage, wo die entsprechenden Inhalte beschrieben
werden, wo man genau weiß, für welches Fach etwas zu bestimmen ist.
Ich bitte Sie, den Antrag 5 anzunehmen und die anderen
entsprechenden Anträge eben nicht.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Gitter. Jetzt bitte Herr Zimmeck aus Hessen.
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