TOP VI: Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte – Modernisierung der GOÄ

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Vormittagssitzung

Dr. Baumgärtner, Baden-Württemberg:
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich denke, die größte Gefahr besteht darin, dass der EBM statt der GOÄ übernommen wird. Das sollten wir uns heute sehr deutlich machen. Das bedeutet nicht nur, dass es eine Ungleichheit zwischen Klinik und Praxis bei der Bezahlung gibt, sondern beispielsweise auch, dass der EBM nicht betriebswirtschaftlich kalkuliert ist. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass der EBM als betriebswirtschaftlich kalkuliert angelegt wurde, aber als man festgestellt hat, wie hoch die Vergütung wird, wenn man es betriebswirtschaftlich kalkuliert, sind die einzelnen Punkte im EBM sukzessive gesenkt worden, und zwar um circa 20 Prozent. Heute ist also das, was Sie im ambulanten Bereich bezahlt bekommen, schon um 20 Prozent gesenkt. Das ist in den Verhandlungen mit den Krankenkassen so gelaufen.

Damit komme ich auf die Arztminute zu sprechen. Sind wir mit 77,9 Cent pro Minute vernünftig bezahlt? Ich habe neulich für einen Elektromonteur 46 Euro pro Stunde bezahlt. Wenn Sie eine EDV-Firma zu sich nach Hause kommen lassen, sind Sie für eine Stunde 150 bis 200 Euro los.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Das ist aber günstig!

Dr. Baumgärtner, Baden-Württemberg:
Die Fahrtkosten waren nicht sehr hoch. Diese 77,9 Cent sind eine Hausnummer, die für uns zu niedrig kalkuliert ist. Damit kann man keine Praxis betreiben.

In einigen Krankenhäusern sind die Pfleger mit 81 Cent pro Minute kalkuliert. Ich sage noch einmal: Wir bekommen pro Minute 77,9 Cent.

Neben diesen finanziellen Dingen ist ein entscheidender Punkt die Frage der Plausibilität. Wir haben es mit dem EBM geschafft, dass wir uns als freier Beruf einer Plausibilitätsprüfung auf der Basis von Kalkulationszeiten unterwerfen. Man nimmt irgendeine Kalkulationszeit, um eine Gebührenordnungsposition zu kalkulieren, und im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wird darauf geachtet, ob das auch eingehalten wird. Ich denke, das ist die größte Falle, in die wir getappt sind. Kein Handwerker wird sich, wenn er eine Leistung aufgrund von Zeiten kalkuliert hat, daran messen lassen. Er ist ein guter Handwerker, wenn er einen Pauschalpreis vereinbart hat und der Monteur die Leistung schneller erbracht hat. Wenn ein Arzt das macht, ist er ein Krimineller.

(Vereinzelt Beifall)

Das ist die Problematik, vor der wir im Augenblick stehen. Ich kann nur davor warnen, das zu übernehmen. Wir werden damit kriminalisiert. Ich bitte darum, alles zu tun, damit der EBM nicht als Ersatz für die GOÄ genommen wird.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank für den eindringlichen Hinweis. Damit ist die Relation deutlich geworden und es ist klar, dass es um die GOÄ geht und nicht um den EBM.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf fragen, ob die Herren Referenten ein Schlusswort haben möchten. Möchte Herr Möhrle beispielsweise auf die Fragen von Herrn Ruebsam-Simon antworten? – Bitte schön, Herr Möhrle.

 

© 2005, Bundesärztekammer.