Prof. Dr. habil. Haupt,
Sachsen: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde
nicht müde, daran zu erinnern, dass die Obduktion nach wie vor eine ganz
wichtige Quelle für das eigene Lernen für uns Ärzte ist und bleibt, außerdem
für die Qualitätsbewertung vieler Leistungen bis hin zu klinischen Studien. Sie
muss einen hohen Stellenwert behalten. Ich wäre deshalb sehr dankbar – ich habe
es schon kurz mit Herrn Jonitz abgestimmt –, wenn diese Methode in dem Antrag
wenigstens in der Aufzählung Platz findet. Wir haben schon auf vielen Ärztetagen
darauf hingewiesen und uns mit der Bezahlung der Obduktion auch für die
ambulant tätigen Ärzte beschäftigt. Das muss nicht Gegenstand dieses
Beschlusses sein. Ich glaube, dass wir diese Methode wach halten müssen.
Aus meinem Institut sind mehrere Dissertationen über die
iatrogene Pathologie erschienen. Das hat niemals zu einer Störung mit den
klinischen Kollegen geführt, über den Einzelfall hinaus auch große Gruppen von
Fehlern zu besprechen. Im Gegenteil, das gemeinsame Lernen und das Vertrauen
zueinander haben uns eigentlich immer näher gebracht.
Ich bin darüber hinaus sehr dankbar dafür, dass nach der
umfangreichen Diskussion zur Versorgungsforschung gerade die Fehlerdiskussion
eine Rolle spielt, macht sie uns doch frei von dem Verdacht, dass wir nur zu
unserem Nutzen forschen, macht sie doch deutlich, dass wir mit hoher
Verantwortung auch aus unseren Fehlern lernen wollen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Haupt, für diese Bemerkung. Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftlichen
Beirats der Bundesärztekammer beschäftigt sich ja auch damit. Das Papier
befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium, ist aber bisher noch nicht
verabschiedet. Auch von dieser Seite her bekommen wir wahrscheinlich
Rückendeckung und weiteren Antrieb.
Jetzt hat Herr Dr. Mayer aus Bayern das Wort zur
Geschäftsordnung. Bitte schön.
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