Prof. Dr. Hettenbach, Baden-Württemberg: Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem
Fehlermeldesystem ganz gewaltig das Wort reden. Ich denke, das ist ein
außerordentlich wichtiges Instrument, das wir einführen sollten.
Ich möchte aber auch einige Punkte ansprechen, die man
jedenfalls in diesem Zusammenhang etwas unter Kontrolle haben sollte. Wir
sollten den Zugang zu diesem Fehlermeldesystem primär auf die Ärzte
beschränken. Ich glaube nicht, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, in
dieses System etwas hineinzumelden. Meiner Ansicht nach ist ein Passwortschutz
sinnvoll. Ich denke, die Anonymisierung reicht nicht aus. Wir müssen einen
Rückverfolgungsausschluss einbauen, sodass niemand aus den gemeldeten Fehlern
oder den Beinahe-Ereignissen einen Rückschluss ziehen kann, selbst wenn man in
das System hineingehen kann.
Wir müssen auch darauf achten, dass kein Missbrauch
stattfinden kann, dass niemand sagen kann: Jetzt wische ich meinem
Krankenhausträger eins aus und melde 25 oder 30 Fälle, die dann rückverfolgt
werden können.
Es gibt jetzt unterschiedliche Datenbanken. Ich hielte es für sinnführend,
wenn man die Datenbanken so miteinander vernetzt, dass man, wenn man sich die
Fälle seines Fachgebiets angucken will, nicht in 25 verschiedenen Datenbanken
suchen muss, sondern dass die Daten in einer einzigen Bank quasi hinterlegt
werden.
Außerdem hielte ich es für sehr sinnvoll, wenn man einen
Jahresbericht erstellen würde, in dem wichtige Meldungen zusammengefasst sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Hettenbach. Als nächster Redner bitte Herr Josten aus Nordrhein.
|