TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Pickerodt, Berlin:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier könnte der Eindruck entstehen, als hätte Berlin besonders viel mit Fehlern zu tun. Ich bin Herrn Crusius dankbar dafür, dass er uns die Zahlen der Schlichtungsstelle dargestellt hat. Wenn wir das hochrechnen, sieht es tatsächlich so aus, als hätte die norddeutsche Schlichtungsstelle mit 40 Prozent der Ereignisse einen überproportional großen Anteil bei den Problemen. Aber nicht 40 Prozent der Ärzte siedeln in Hannover. Hier müssen wir darüber nachdenken, wie solche Zahlen zustande kommen.

Ein anderes Problem im Zusammenhang mit den Schlichtungsstellen ist folgendes: Wir haben zwar Zahlen vorliegen, aber wir wissen nicht, was oberhalb des Bruchstrichs steht, wir wissen auch nicht, was unterhalb des Bruchstrichs steht. Beispielsweise werden in der Anästhesie soundsoviele Fälle von intraoperativer Wachheit gemeldet, aber wir haben keinerlei Ahnung, wie viele Fälle es insgesamt sind. Nur ein kleiner Teil wird gemeldet. Wir wissen auch nicht, wie viele Fälle unter dem Bruchstrich stehen.

Alle diese Untersuchungen sind hochinteressant, aber sie dokumentieren eigentlich nur das Defizit, unter dem wir leiden. Deswegen bin ich dem Vorstand sehr dankbar dafür, dass er dieses Thema auf die heutige Tagesordnung gesetzt hat. Das interpretiere ich so, dass auch der Vorstand der Bundesärztekammer ein Defizit hinsichtlich der Erkenntnis sieht, die wir in diesem Lande haben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir nachholen, was beispielsweise in England mit der vertraulichen Untersuchung von perioperativen Todesfällen seit vielen Jahren geleistet wird.

Zu den zwei Anträgen, die aus Berlin vorliegen, folgende Anmerkungen. Herr Kollege Albers hat eben auf die fachübergreifenden Bereitschaftsdienste hingewiesen. Das Problem ist ein ökonomisches und auch ein medizinisches. Ich denke – darüber sollte der Vorstand der Bundesärztekammer nachdenken –, es ist auch ein berufsrechtliches Problem. Es kann nicht angehen, dass ein Internist, ein Facharzt für Innere Medizin beauftragt wird, regelmäßig Patienten aus der Neurologie zu behandeln, weil kein diensthabender Neurologe in der Klinik anwesend ist.

(Beifall)

Das ist berufsrechtlich untragbar. Die Bundesärztekammer würde allen Beteiligten sehr helfen, wenn sie dieses den Krankenhausbetreibern deutlich machen würde.

Zum Antrag VII-3 kann ich namens der Antragsteller sagen, dass wir Sie bitten, das Wort „Begründung“ zu streichen, damit auch der letzte Absatz Gegenstand des Antrags ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Pickerodt. Als nächster Redner bitte Herr Lindhorst aus Hessen.

 

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