TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

PD Dr. Scholz, Hessen:
Sehr verehrtes Präsidium! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kollegialität und auch der Umgang miteinander – wir erinnern uns an das Genfer Gelöbnis – wichtige Punkte sind, um Fehler zu vermeiden. Unser Ziel ist es sicherlich, noch mehr als bisher Fehler zu vermeiden und entsprechende Strategien zu entwickeln. Ich möchte hier ganz klar festhalten – das steht zum Teil auch in den Anträgen und wurde hier bereits ausgeführt –, dass sich Kollegialität nicht einfach verordnen lässt. Andererseits hätten die Landesärztekammern beispielsweise über die Weiterbildungsordnung – Stichwort: charakterliche Eignung – Instrumente in der Hand, etwas zu tun. Man könnte die Landesärztekammern ermuntern, von diesen Instrumenten Gebrauch zu machen. Wenn gesagt wird: „Machen Sie Ihr Äußeres entsprechend hübsch, anderenfalls werde ich mit Ihnen keine Visite durchführen“, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass Fehler passieren.

Herr Professor Schrappe, es wäre ganz interessant, von einem Krankenhausleiter und Verwaltungschef einmal zu erfahren: Wie argumentieren Sie denn, dass nicht dauernd Personal gestrichen werden darf, sondern dass Fehler nur vermieden werden können, wenn entsprechend viel Personal vorhanden ist? Wie argumentieren Sie in dieser Beziehung? Wie reagiert die Gegenseite?

In Amerika hat mich beeindruckt, wie beispielsweise in den pathologischen Konferenzen die Fehler besprochen werden. Diese Konferenzen kosten aber Zeit. Woher soll die Zeit bei uns kommen, wenn in jeder Abteilung Stellen gestrichen werden? Wie sollen dann noch Fehler und Fälle besprochen werden? Wie können wir das konkret durchsetzen? Ich glaube, dann könnten wir viel eher an einem gemeinsamen Strang ziehen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön, Herr Scholz. Als letzter Redner bitte Herr Zimmermann aus Niedersachsen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.