TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Schrappe, Referent:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte nie gedacht, dass das Thema so positiv und optimistisch behandelt werden kann. Ich bin ausgesprochen erleichtert; das möchte ich persönlich zum Ausdruck bringen.

Ich möchte zu vier Sachfragen Stellung nehmen. Herr Dr. Schüller hat nach der Zusammensetzung des Aktionsbündnisses gefragt. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Professor Gerlach Allgemeinmediziner ist und den Lehrstuhl in Frankfurt hat.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Allgemeinmediziner und kein gemeiner Hausarzt. In unserer Weiterbildungsordnung gibt es den Ausdruck „gemeiner Hausarzt“ überhaupt nicht.

(Heiterkeit)

Prof. Dr. Schrappe, Referent:
Außerdem ist Herr Professor Hart aus Bremen, seines Zeichens Jurist, Beisitzer im Aktionsbündnis. Der Vorstand wird durch freie Wahl bestimmt.

Jetzt zum Thema CIRS, Straffreiheit. Frau Dr. Berendes hat gefragt, wohin hier die Entwicklung geht. Grundsätzlich brauchen wir aus verschiedenen Gründen nicht zu befürchten, dass wir juristische Nachteile haben. Wir werden aber in eine schwierige Diskussion geraten. Wir werden uns von ärztlicher Seite her in den nächsten Jahren mit anderen Konzepten der Wiedergutmachung für Patienten, die Schäden erlitten haben, beschäftigen müssen. Das Thema der verschuldensunabhängigen Haftung kann man bereits jetzt am Horizont erkennen. Hier wäre zu fragen, ob man nicht sowieso Fehler und Fehlererfassungssysteme ganz anders sehen müsste.

Herr Dr. Peters hat in hervorragender Art und Weise die Bedeutung der Kommunikation hervorgehoben. Es ist auch wissenschaftlich klar belegt: Derjenige Arzt, der gut mit seinen Patienten kommunizieren kann, hat das geringste Risiko, dass Klagen kommen. Es ist ein Irrtum, wenn man meint, Fehler dürften nicht zugegeben werden. Es gibt eine Situation, da müssen Fehler zugegeben werden, nämlich dann, wenn Schäden aufgetreten sind, die eine Behandlungsveränderung notwendig machen. Dann muss man mit dem Patienten darüber sprechen.

Im Übrigen ist es nicht so, dass wir auch über Fehler anderer Art nicht sprechen dürfen. Die Juristen sagen ganz eindeutig: Sie dürfen nur nicht Versicherungsleistungszusagen machen. In dem Augenblick, in dem man dies tut, verliert man den Versicherungsschutz. Die Situation ist also nicht so unfreundlich, wie man denkt. Wir sollten auf Kommunikation setzen. Eine gute Kommunikation, auch wenn etwas schief gegangen ist, ist die beste Methode, um Schlimmeres zu verhindern.

Schließlich noch zur Personalausstattung. Das ist ein Thema, das mir als Ärztlichem Direktor sehr am Herzen liegt. Aus meiner Sicht ist in erster Linie zu versuchen, als Ärzte fachkundig das Thema der Organisation unseres beruflichen Umfelds zu behandeln. Es ist nicht so, dass eine bessere Personalausstattung automatisch Fehler vermeidet. Fehler in der Organisation werden dadurch ja nicht berührt. Es ist natürlich anzuerkennen, dass in vielen Bereichen eine bessere Personalausstattung eine gute Voraussetzung ist, um Fehler zu vermeiden.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Schrappe. Jetzt bitte Herr Jonitz.

 

© 2005, Bundesärztekammer.