TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Flenker, Referent:
Copyright el-zorro.de, 2005. Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Jörg! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! In einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren ist die Telematik in der Medizin zu einem Thema geworden, über das fast wöchentlich im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der allgemeinen Presse berichtet wird und das in der öffentlichen Diskussion breiten Raum einnimmt. Lassen Sie mich, bevor ich Ihnen über die Aktivitäten der Bundesärztekammer in diesem Tätigkeitsfeld im vergangenen Jahr berichte, zunächst versuchen, Ihnen eine Beschreibung des Phänomens zu geben, mit dem wir es hier überhaupt zu tun haben.

Der Begriff „Telematik“ bezeichnet als Kunstwort die Verbindung der Telekommunikation mit der Informatik. Der Begriff ist nicht neu und bezieht sich auch nicht nur auf das Gesundheitswesen. Andere benutzen Begriffe wie „e-Health“ oder auch „Telemedizin“, die aber eigentlich ein Teilgebiet der Telematik im Gesundheitswesen sind. Letztlich beschreiben all diese Begriffe das, was wir in vielen Bereichen der Industrie, des Handels, der Wissenschaft, der Forschung und mit der inzwischen längst vollzogenen Verbreitung des Internets beobachten und miterleben: die lokale Nutzung von Computern und der großen Vorteile der digitalen Informationsverarbeitung in Verbindung mit der Möglichkeit, die einmal erzeugten Informationen nicht nur selbst zu nutzen, sondern sie mit hoher Geschwindigkeit und zu geringen Kosten mit anderen auszutauschen, sie ihnen entweder zur Verfügung zu stellen oder sie von anderen zu beziehen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die allermeisten von uns nutzen diese Technologien bereits täglich und dies auch nicht erst seit wenigen Tagen. In Praxen und Kliniken stehen Computer und auch andere digital arbeitende Geräte, die uns die Arbeit oft erleichtern und die wir heute sicherlich nicht mehr missen möchten, sei es zur Erstellung von Arztbriefen und Befunden, zur Verwaltung von Patientendaten oder auch zum Zweck der Abrechnung.

Viele von uns sind auch längst „online“, wie es neudeutsch heißt, zumindest mit ihrer Bank. Wer wissenschaftlich arbeitet, weiß, dass das Internet ihm nicht nur die Möglichkeit bietet, mit Fachkollegen weltweit per E-Mail zu kommunizieren, er schätzt auch die Möglichkeit, über das Internet Zugriff auf aktuelle Forschungsergebnisse zu nehmen.

Wenige von uns nutzen jedoch bisher – von Ausnahmen wie dem Labordatenaustausch einmal abgesehen – die neuen Kommunikationstechnologien, um auch Patientendaten auszutauschen. Zu groß ist trotz der vorhandenen Technologien und der sich bietenden Vorteile das Risiko, die uns vom Patienten anvertrauten Daten beim Versand über das Internet dritten nicht befugten Personen zu offenbaren und so die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wäre die heute überall verfügbare Internettechnologie so sicher, wie wir es als Ärzte für den Austausch hochsensibler Informationen, hochsensibler Patientendaten fordern müssen, hätte sie auch in Arztpraxen und Krankenhäuser längst Einzug gehalten. Der elektronische Arztbrief hätte das Papier längst verdrängt, die Ärzteschaft würde das große Potenzial, das sich durch die neuen Technologien bietet, viel stärker ausschöpfen können, als uns das bislang möglich ist.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden mit § 291 a im SGB V erstmals gesetzliche Grundlagen für die Einführung der Telematik im deutschen Gesundheitswesen geschaffen: Mit Beginn des Jahres 2006 soll für alle Versicherten schrittweise die elektronische Gesundheitskarte und als mit ihr verbundene erste Anwendung auch das elektronische Rezept eingeführt werden. Ihm sollen weitere Anwendungen mit erkennbarem medizinischen Nutzen wie ein elektronischer Notfallausweis, Anwendungen zur Verbesserung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie, der elektronische Arztbrief und schließlich auch eine elektronische, einrichtungsübergreifende Patientenakte eingeführt werden.

Zu den hohen Anforderungen an die Sicherheit des Systems gehört neben der Vorschrift, dass medizinische Daten nur mit Zustimmung des Patienten und bei Vorhandensein seiner elektronischen Gesundheitskarte gelesen oder geschrieben werden können, auch die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene Anwesenheit eines elektronischen Heilberufs- bzw. Arztausweises, der den Zugriff auf die Daten überhaupt erst ermöglicht, der sozusagen den Schlüssel für die Welt der Telematik darstellt.

Vom Gesetz klar geregelt ist auch, dass nicht die Gesundheitskarte und der Arztausweis allein eingeführt werden können. Es bedarf vielmehr des Aufbaus einer umfassenden und vor allem sicheren Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen.

Schließlich regelt der schon angesprochene § 291 a des SGB V auch, dass alle zu erledigenden Aufgaben von den Organisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu lösen sind und dass natürlich auch die Bundesärztekammer an den Vereinbarungen zu beteiligen ist.

Der Vorstand der Bundesärztekammer befasste sich im Jahr 2004 in nahezu jeder seiner Sitzungen mit den Themen elektronische Gesundheitskarte und elektronischer Arztausweis. Ziel war und ist es, überhaupt sicherzustellen, dass in eine der umfassendsten Veränderungen, die das Gesundheitswesen nach meiner Auffassung in den nächsten Jahren erleben wird, die das Gesundheitswesen wesentlich verändern werden, ärztlicher Sachverstand eingebracht werden kann und dass ärztliche Interessen wirksam und langfristig durchgesetzt werden.

Die Arbeiten waren geprägt durch einen erheblichen Zeitdruck, den der Gesetzgeber aufgebaut hat, und die anfänglich im Gesetz nicht geregelte Finanzierung des Gesamtprojekts. Vertreter der Bundesärztekammer – hier ist sicherlich besonders Herr Stachwitz zu nennen – und Vertreter von Landesärztekammern waren regelmäßig und intensiv mit der Arbeit in den verschiedenen Gremien befasst und darum bemüht, den Einfluss der ärztlichen Selbstverwaltung zu sichern und auch bei der Schaffung der technischen Lösungen auf den Schutz vor allem der Vertraulichkeit der Arzt-Patient-Beziehung auch unter den Bedingungen der Telematik nachhaltig zu drängen. Durch die Mitarbeit der Bundesärztekammer in verschiedenen vom Bundesgesundheitsministerium gebildeten Facharbeitsgruppen konnte unter Mitwirkung des Ausschusses Notfall-/Katas­trophenmedizin und Sanitätswesen der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erreicht werden, dass wichtige inhaltliche Forderungen der Ärzte nicht nur berücksichtigt wurden, sondern darüber hinaus jetzt auch Gesetzeskraft erlangen werden.

Auf der Grundlage eines von der Bundesärztekammer beauftragten und unter Mitwirkung aller Ärztekammern erstellten Planungsgutachtens zur zukünftigen Herausgabe des elektronischen Arztausweises durch die Ärztekammern beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer im Juni und im August 2004 die zukünftige gemeinsame Herausgabe eines bundesweit einheitlichen elektronischen Arztausweises durch alle Ärztekammern. Der Vorstand kam zu dem Beschluss, dass langfristig

in der Arbeits- und Vorstellungswelt zukünftiger Ärztegenerationen der Einsatz vernetzter elektronischer Patientenakten und die elektronische Kommunikation von Patientendaten vollkommen selbstverständlich sein

wird und dass die Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung in diesen Prozessen dadurch gestärkt werden muss, dass die Ärztekammern selbst

Garant des entscheidenden Zugangswerkzeugs in der
elektronischen Arbeitsumgebung, nämlich des elektronischen Arztausweises

sind.

Das vom Vorstand der Bundesärztekammer im vorigen Jahr ebenfalls beschlossene Projektbüro Elektronischer Arztausweis, das die Ausgabe des elektronischen Arztausweises als Projekt planen und durchführen und die Landesärztekammern bei ihren Aufgaben unterstützen soll, hat inzwischen seine Tätigkeit aufgenommen. Die von der Bundesärztekammer erarbeiteten Konzepte zur Ausgabe des elektronischen Arztausweises befinden sich jetzt in der Abstimmung mit den Landesärztekammern, um fristgerecht die Ausstattung der Ärzte mit ihrem „Schlüssel“ zur Gesundheitstelematik zu ermöglichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist sehr wohl bewusst, dass viele von Ihnen die Einführung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien noch mit Skepsis betrachten. Dabei sind die Sorgen nicht nur auf die Gefahr für den Schutz der uns als Treuhänder anvertrauten Daten unserer Patienten gerichtet. Die Befürchtungen einiger Kolleginnen und Kollegen richten sich auch auf die Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Arbeitsweisen, Störungen des Praxisalltags durch noch mehr – anstelle von weniger – Administration und nicht zuletzt auch auf möglicherweise drohende finanzielle Belastungen.

Aber gerade weil wir wissen, dass die Technik und damit auch die Telematik weder gut noch schlecht ist, sondern dass es darauf ankommt, sie richtig einzusetzen und sie zu gestalten, gibt es keine Alternative dazu, sich als Ärzteschaft in diesem neuen Feld aktiv einzubringen, um die großen Chancen zum Wohl unserer Patienten zu nutzen und auch um zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärzte beizutragen. Wir haben ja in den vergangenen Tagen zu Recht sehr nachhaltig die schlechten und schwierigen Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis beklagt. Hier könnte die Telematik dazu beitragen, diese Situation ein wenig zu verbessern.

Umfragen zufolge spricht sich derzeit eine große Mehrheit der Bevölkerung für die elektronische Gesundheitskarte und die mit ihr verbundenen Anwendungen aus. Auch wenn ich mir sicher bin, dass viele der Befragten vermutlich gar nicht ahnen, dass mit einer elektronischen Gesundheitskarte auch Gefahren für den Datenschutz verbunden sein können, so spüren sie offenbar gleichwohl, dass der Einsatz einer elektronischen Gesundheitskarte auch eine große Chance sein kann. Sie spüren, dass ein besser vernetztes Gesundheitswesen ihnen dabei helfen kann, nicht der einzige Informationsübermittler zwischen mehreren sie behandelnden Ärzten zu sein. Wir alle wissen, dass Patienten sich manchmal überfordert fühlen, wenn sie uns schildern sollen, welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen von anderen Ärzten durchgeführt wurden und welche Ergebnisse diese Maßnahmen bewirkt haben.

Damit hier keine Missverständnisse auftreten: Die sorgfältige Anamnese, das vertrauensvolle Gespräch und die gründliche körperliche Untersuchung sind und bleiben die wichtigsten Grundlagen unseres ärztlichen Tuns. Sie dienen ja nicht nur der Informationsbeschaffung, sie schaffen auch die Basis für das gemeinsame Bündnis von Arzt und Patient.

Wir alle wissen aber auch, dass von Kollegen bereits erhobene Befunde, ihre Krankenberichte und ihre Therapieempfehlungen für uns eine große Hilfe darstellen können – wenn sie uns denn vorliegen, was leider allzu oft nicht der Fall ist, insbesondere dann nicht, wenn wir mit Patienten konfrontiert sind, die als mobile Bürger oder als Patienten mit komplexen Krankheitsbildern darauf angewiesen sind, verschiedene Kollegen und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu konsultieren. In diesem Fall verwenden wir häufig sehr viel wertvolle Zeit darauf, diese bereits vorliegenden Informationen zunächst einmal zu beschaffen, um sie dann entsprechend bewerten zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier verstehen Sie mich bitte nicht falsch: So wichtig das Gespräch zwischen Arzt und Patient ist, so wichtig ist auch das direkte Gespräch zwischen den behandelnden Ärzten, das Konsil.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser hilfreichen Möglichkeiten gilt es jedoch im Auge zu behalten, dass es unabdingbare Voraussetzungen für eine im Sinne der Patienten und der Ärzte erfolgreiche Einführung und Nutzung der Telematik gibt und geben muss. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat diese Voraussetzungen in dem Ihnen vorliegenden Antrag in Form von Forderungen dargelegt:

Erstens. Für die Ärztinnen und Ärzte ist ein rechtlich, organisatorisch und technologisch vertrauenswürdiger Rahmen zur Nutzung von Telematik zu schaffen. Ärzte, die Telematik einsetzen, müssen sichergehen können, dass sie bei korrekter Anwendung nicht Gefahr laufen, gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen. Auch der Datenschutz der Ärzte ist im Rahmen der Einführung von Telematik umfassend zu berücksichtigen und wirksam abzusichern.

Zweitens. Dem Anspruch von Patienten und Versicherten, sich vertrauensvoll dem Arzt offenbaren zu können, muss auch unter den zukünftigen Bedingungen von Telematik uneingeschränkt Rechnung getragen werden. Der Patient muss jederzeit in der Lage sein, sich einen Überblick zu verschaffen und – gegebenenfalls nach Beratung mit einem Arzt seines Vertrauens – zu entscheiden, welche Daten welchen dritten Personen zugänglich sind oder zugänglich sein sollen. Die Nutzung von Telematik im Gesundheitswesen ist – das scheint mir ganz wichtig zu sein – am individuellen Bedarf des Patienten nach Versorgung und nicht am Wunsch nach uneingeschränkter Ökonomisierung der Versorgung auszurichten. Schließlich muss für Patienten, die der elektronischen Gesundheitskarte zunächst ablehnend gegenüberstehen, eine Regelung geschaffen werden, die sie nicht ausgrenzt oder ihnen gar den Zugang zu medizinischer Versorgung erschwert.

Drittens. Die Telematik muss so gestaltet werden, dass sie für Patienten und Ärzte durchschaubar und leicht verständlich zu handhaben ist, sie muss den Schutz sensibler Daten aktiv unterstützen und sie darf in keinem Fall die Patientensicherheit gefährden. Es muss technisch und organisatorisch sichergestellt werden, dass Patienten mit einem Arzt ihres Vertrauens die Wiederherstellung ihrer Behandlungsdaten auch nach Defekt oder Verlust der elektronischen Gesundheitskarte zuverlässig erreichen können.

Viertens. Die erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwendungen der Ärzte und Leistungsträger für die Einführung von Telematik, die in erster Linie zur Qualitätssicherung für den Patienten beiträgt und zu Kosteneinsparungen für die Krankenversicherungen führt, sind entsprechend der starken Asymmetrie von Kosten und Nutzen den Ärzten und Versorgungseinrichtungen angemessen zu vergüten.

Fünftens. Die Einführung von Telematik muss – ausgehend von einer Erhebung des heutigen Status quo – langfristig und umfassend mit den Methoden der ärztlichen Versorgungsforschung auch wissenschaftlich begleitet und im Hinblick auf den erwarteten Nutzen kontinuierlich evaluiert und erforderlichenfalls auf der Grundlage der Forschungsergebnisse angepasst werden. Hier haben wir schon ein wichtiges Thema, bei dem die Versorgungsforschung zum praktischen Einsatz kommen kann.

Sechstens. Die in vielen Bereichen unrealistische Zeitplanung muss angepasst werden, da die Schaffung einer sicheren und vertrauenswürdigen Telematik-Infrastruktur angemessene Test-, Lern- und Einführungsphasen erfordert. Es muss die Möglichkeit bestehen, aufgrund der Erkenntnisse aus Tests auch noch einmal zurückzugehen und andere Wege zu erproben.

Aber, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, bei allen Befürchtungen, bei allen unseren berechtigten Forderungen liegen in der Telematik riesige Chancen für unsere Patienten, liegen große Chancen für uns Ärzte, etwa im Bereich der Arzneimitteltherapie. Hier ergeben sich durch eine sinnvoll gestaltete und umfassende Dokumentation der von verschiedenen Ärzten verordneten und der im Zuge der Selbstmedikation vom Patienten selbst eingenommenen Arzneimittel ganz neue Möglichkeiten, potenzielle Wechselwirkungen auszuschließen, notwendige Dosisanpassungen zu erkennen und damit unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu vermeiden. Sie werden sich vielleicht erinnern: Die Kollegen Müller-Oerlinghausen und Grandt haben zu diesem Thema erst vor wenigen Wochen im „Deutschen Ärzteblatt“ publiziert.

Bei medizinischen Notfällen bietet die elektronische Gesundheitskarte die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Erstversorgung bereits sehr früh ein besseres, ein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand des Patienten und möglicherweise bestehender besonderer Risiken zu machen. Auch hier besteht die Möglichkeit, Informationen über eine bestehende Pharmakotherapie zu erhalten.

Durch die Einführung des elektronischen Arztausweises und eines sicheren Kommunikationsnetzes im Gesundheitswesen bietet sich für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Befunde und Arztbriefe elektronisch sicher verschlüsselt via E-Mail auszutauschen. Durch Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur ergeben sich neue Chancen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen, zwischen verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens. Ich glaube, eine sichere und funktionsfähige Telematik-Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung integrierter Versorgungskonzepte.

Die Telematik schafft schließlich auch die Grundlage, Ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten, die durch die Forderung nach Mehrfachdokumentationen entstehen. Zukünftig bietet sich beispielsweise die Möglichkeit, Daten für die eigene Dokumentation, für ein Krebsregister, zum Zweck der Qualitätssicherung und für eine klinische Studie nur einmal zu erfassen und dann für verschiedene Zwecke zu nutzen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen, meine sehr verehrten Kollegen, die Einführung von Informations- und vor allem Kommunikationstechnologien in der Medizin wird sich nicht an einem Tag und auch nicht in einem Jahr, im Jahre 2006, wie von der Gesundheitsministerin gewünscht, vollziehen. Ich glaube vielmehr, dass wir erst am Anfang einer Entwicklung stehen, die große, sehr große Möglichkeiten eröffnet und deren vielfältiges positives Potenzial wir heute noch gar nicht in all seinen Facetten erkennen. Möglichkeiten bestehen für eine verbesserte Versorgung und für die Entlastung der Ärzte von häufig unproduktiven Tätigkeiten bei der Zusammenführung von Informationen über unsere und für unsere Patienten.

Der Wunsch, diese großen Chancen zu nutzen, macht es erforderlich, jetzt und in den nächsten Jahren die Grundlagen für eine schnellere und einfachere Kommunikation im Gesundheitswesen zu legen. Das Legen dieser Grundlagen wird natürlich auch mit Anstrengungen und Unsicherheiten verbunden sein und die Durchsetzung und Beachtung unserer im Vorstandsantrag aufgelisteten berechtigten Forderungen wird die Bedingung für unsere Mitwirkung an diesem Projekt sein. Ärztinnen und Ärzte sollten als wesentliche Leistungsträger in unserem Gesundheitswesen nicht davor zurückschrecken, diese Entwicklung aktiv anzugehen und sie aktiv zum Wohle unserer Patienten mitzugestalten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Ingo Flenker, für diese subtile Darstellung der politischen und technischen Bedeutung und auch der Auswirkungen auf unseren Beruf, was dieses Thema angeht.

Bevor wir in die Diskussion eintreten, nenne ich die Nummern der Anträge, die zu dieser Thematik eingebracht worden sind, damit Sie sie heraussuchen können. Es handelt sich um die Anträge VIII-1 und 1 a, 89, 13, 30, 31, 31 a und 85.

(Zuruf: Der Antrag 89 fehlt noch!)

– Diesen Antrag bekommen Sie noch. Er liegt bisher hier nur handschriftlich vor. Der Antrag stammt von Herrn Flenker selber. Er ist praktisch eine Ergänzung zum Antrag 1.

Bevor wir in die Diskussion zum Thema eintreten, hat sich Herr Mayer zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön, Herr Mayer.

 

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