Dr. Gilliar, Bayern: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen 31 und
31 a. Das Thema ist eine Willenserklärung des Patienten zur Organspende auf der
elektronischen Gesundheitskarte. Mein Antrag lautet in der aktualisierten
Fassung:
Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert, für die
Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer
Willenserklärung zur Organspende auf freiwilliger Basis intensiv zu prüfen.
Es wurden in letzter Zeit verschiedene Vorschläge für eine
Verbesserung des Organaufkommens gemacht. Auf sie möchte ich in der Kürze der
Zeit nicht eingehen. Sie wissen, dass die Situation unbefriedigend ist. Wenn
15 000 Patienten auf ein Organ warten und jedes Jahr 5 000 Menschen
sterben, weil kein Organ zur Verfügung steht, ist das eigentlich ein
skandalöser Zustand.
Dieser Zustand hat vielfältige Ursachen. Zum Teil gibt es
Informationsdefizite, zum Teil liegt es an den Krankenhäusern, die zu wenig
Organe liefern. Aber auch die Kenntlichmachung des Patientenwillens ist
entscheidend.
Mein Antrag läuft darauf hinaus, auf der neuen elektronischen
Gesundheitskarte die Möglichkeit einer freiwilligen Erklärung vorzusehen. Es
soll geprüft werden, ob das rechtlich wirksam ist, diese Willenserklärung
abzugeben, und ob sie gegebenenfalls widerrufen werden kann. Ich bin überzeugt
davon: Wenn es dazu kommt, tritt eine Verbesserung der Situation ein.
Ich danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Kollege Gilliar. Jetzt bitte Herr Junker aus Westfalen-Lippe.
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