TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Dr. Gilliar, Bayern:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen 31 und 31 a. Das Thema ist eine Willenserklärung des Patienten zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte. Mein Antrag lautet in der aktualisierten Fassung:

Das Gesundheitsministerium wird aufgefordert, für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer Willenserklärung zur Organspende auf freiwilliger Basis intensiv zu prüfen.

Es wurden in letzter Zeit verschiedene Vorschläge für eine Verbesserung des Organaufkommens gemacht. Auf sie möchte ich in der Kürze der Zeit nicht eingehen. Sie wissen, dass die Situation unbefriedigend ist. Wenn 15 000 Patienten auf ein Organ warten und jedes Jahr 5 000 Menschen sterben, weil kein Organ zur Verfügung steht, ist das eigentlich ein skandalöser Zustand.

Dieser Zustand hat vielfältige Ursachen. Zum Teil gibt es Informationsdefizite, zum Teil liegt es an den Krankenhäusern, die zu wenig Organe liefern. Aber auch die Kenntlichmachung des Patientenwillens ist entscheidend.

Mein Antrag läuft darauf hinaus, auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte die Möglichkeit einer freiwilligen Erklärung vorzusehen. Es soll geprüft werden, ob das rechtlich wirksam ist, diese Willenserklärung abzugeben, und ob sie gegebenenfalls widerrufen werden kann. Ich bin überzeugt davon: Wenn es dazu kommt, tritt eine Verbesserung der Situation ein.

Ich danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Kollege Gilliar. Jetzt bitte Herr Junker aus Westfalen-Lippe.

 

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