Dr. Streibl, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, mit welcher
Gelassenheit wir uns hier einen Vortrag anhören, dessen Inhalt mit der Realität
draußen in der Welt eigentlich nichts mehr zu tun hat.
(Beifall)
Wenn man sich im Antrag 1 die Propädeutik über die Sinnhaftigkeit
der elektronischen Gesundheitskarte anschaut, fällt einem nichts mehr ein. Da
findet sich kein Argument, das die Ärzte betrifft. Erst ganz am Schluss, auf
Seite 3, findet man einen kurzen Abschnitt, der letztlich die ärztliche
Problematik aufzeigt. Dieses Aufzeigen reicht natürlich nicht aus, wenn man es
ganz hinten hineinschreibt. Deshalb schlage ich vor, die ersten drei Seiten zu
streichen und nur die Schlussausführungen zu belassen.
Nach nur einem Jahr der Diskussion über die elektronische
Gesundheitskarte haben wir heute bereits alles vergessen, was damals gesagt
wurde. Man verwechselt ständig Versicherte, Patienten und Einwohner der
Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat 80 Millionen Einwohner. Die Versicherten
stellen nur einen Teil der Bevölkerung dar; die Patienten, die Kranken, davon
wiederum nur 10 Prozent. Nur ein verschwindend kleiner Bruchteil der
Kranken profitiert von einer elektronischen Gesundheitskarte, vom Sammeln und
Austauschen der Daten. Um die geht es uns aber bei der Diskussion.
Die Finanzierung sollte über Einsparungen im
Medikamentenbereich erfolgen. Damals war von 600 Millionen Euro die
Rede, die man als Anschubfinanzierung einbringt. Heute hören wir, dass im
ersten Quartal dieses Jahres die Ausgaben der GKV im Medikamentenbereich um 20
Prozent gestiegen sind. Man hört
aber nie die Erklärung, dass dieser Anstieg dadurch bedingt ist, dass ein Rabatt,
den man der Pharmaindustrie früher gewährt hat, in diesem Jahr entfällt.
Ich bitte Sie, sich ernsthaft zu überlegen, ob dieses Projekt
nicht mit mehr Kritik versehen werden muss.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Der nächste Redner ist Herr Dr. Pfeiffer aus Bayern.
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