TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen von meinem Erfahrungsschatz im Umgang mit Daten berichten. Im Rahmen der Substitution Drogenabhängiger gibt es die Verpflichtung, die Daten über die Substitution an eine zentrale Stelle, nämlich das Substitutionsregister, zu melden. Diese Daten sind angeblich im Rahmen der BtMVV nur dazu da, das Verschreiben eines Substitutionsmittels durch einen anderen Arzt zu verhindern, die Erfüllung der Mindestanforderungen zu überprüfen und das Verschreiben entsprechend der Vorgaben, die angegeben sind, statistisch auszuwerten.

Jetzt muss ich feststellen, dass die Daten bei den Ermittlungsbehörden abrufbar sind. Sie berufen sich – auch die Bundesopiumstelle – dabei auf § 160 der Strafprozessordnung, wonach die Behörden untereinander auskunftspflichtig sind. Das hat zur Folge, dass die Schweigepflicht ausgehebelt wird. Alle Daten über mich als substituierenden Arzt und über den Patienten, die dort gespeichert sind, sind für die Polizei voll verfügbar.

Ich halte das für einen Skandal.

(Beifall)

Ich habe einen Antrag zur Datensicherheit gestellt. Ich habe das hier erwähnt, um deutlich zu machen: Wenn die Daten gesammelt werden, entstehen sofort Begehrlichkeiten. Dieses müssen wir dringend verhindern.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Der nächste Redner ist Herr Scholz aus Hessen. Bitte schön.

 

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