Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen von meinem Erfahrungsschatz im Umgang
mit Daten berichten. Im Rahmen der Substitution Drogenabhängiger gibt es die
Verpflichtung, die Daten über die Substitution an eine zentrale Stelle, nämlich
das Substitutionsregister, zu melden. Diese Daten sind angeblich im Rahmen der BtMVV
nur dazu da, das Verschreiben eines Substitutionsmittels durch einen anderen
Arzt zu verhindern, die Erfüllung der Mindestanforderungen zu überprüfen und
das Verschreiben entsprechend der Vorgaben, die angegeben sind, statistisch auszuwerten.
Jetzt muss ich feststellen, dass die Daten bei den
Ermittlungsbehörden abrufbar sind. Sie berufen sich – auch die
Bundesopiumstelle – dabei auf § 160 der Strafprozessordnung, wonach die
Behörden untereinander auskunftspflichtig sind. Das hat zur Folge, dass die
Schweigepflicht ausgehebelt wird. Alle Daten über mich als substituierenden
Arzt und über den Patienten, die dort gespeichert sind, sind für die Polizei
voll verfügbar.
Ich halte das für einen Skandal.
(Beifall)
Ich habe einen Antrag zur Datensicherheit gestellt. Ich habe
das hier erwähnt, um deutlich zu machen: Wenn die Daten gesammelt werden,
entstehen sofort Begehrlichkeiten. Dieses müssen wir dringend verhindern.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Der nächste Redner ist Herr Scholz aus Hessen. Bitte schön.
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