Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg: Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den
mangelnden Datenschutz hinweisen, insbesondere in Bezug auf höchst sensible
Diagnosen speziell aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen. Solange diese
Frage nicht hinreichend geklärt ist – ich glaube, sie lässt sich noch nicht
ausreichend klären –, müssen wir uns dagegen aussprechen, dass die
elektronische Gesundheitskarte eingeführt wird.
(Vereinzelt Beifall)
Gerade in diesem Bereich ist der Schutz der Patienten
außerordentlich notwendig. Es kann nicht sein, dass so sensible Daten wie
psychische Störungen nicht genügend geschützt sind.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Damit ist die Rednerliste erschöpft. Bevor wir zur Abstimmung kommen, wird Herr
Flenker auf die Bemerkungen, Warnungen und dergleichen eingehen. Bitte schön.
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