TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Prof. Dr. Flenker, Referent:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die von vielen Rednerinnen und Rednern geäußerten Sorgen, Befürchtungen und Bedenken sehr gut verstehen. Ich kann sie nachvollziehen. Ich habe dafür großes Verständnis. Ich glaube, wir müssen uns aber auch bewusst sein: Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Sie wird nicht im Jahre 2006, wie es die Gesundheitsministerin einmal geplant hat, flächendeckend, sondern zunächst nur in einzelnen Regionen eingesetzt werden. Die elektronische Gesundheitskarte wird sicherlich spätestens im Jahre 2008 Realität im deutschen Gesundheitswesen sein.

Für uns gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit, die ich für schlecht und wenig sinnhaft halte, um unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen, ist: Wir spielen bei diesem Spiel nicht mehr mit. Die zweite Möglichkeit ist – das tun wir mit dem Antrag VIII-1 –: Wir sagen, unter welchen Bedingungen wir bereit sind, uns hier weiter einzubringen.

Die von zahlreichen Rednern geäußerten Befürchtungen bezüglich des Datenschutzes werden in unserem Antrag im Rahmen der sechs Forderungen, die ich Ihnen vorgestellt habe, berücksichtigt. Es wird dargelegt, dass gerade das Haftungsrisiko geregelt sein muss, indem entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen sind.

Wir fordern eine Herausnahme des Zeitdrucks. Wir fordern in diesem Antrag Test-, Lern- und Erprobungsphasen. Das, was Sie hier gefordert haben, findet sich letztendlich im Vorstandsantrag VIII-1 wieder.

Ich habe immer wieder die Frage nach der Datensicherheit vernommen. Sie möchten Beweise dafür haben, wie die Datensicherheit gewährleistet werden kann. Was möchten Sie da denn erhalten? Ein entsprechendes technisches Konzept? Ich glaube, es wird bei noch so hohem technischen Aufwand bei entsprechender krimineller Energie immer möglich sein, die Datensicherheit infrage zu stellen. Das ist doch eine Frage der gesellschaftlichen Kultur in einem Land.

Eine Sammlung von Patientendaten elektronischer Art, wie wir das hier im Augenblick beabsichtigen, ist in den skandinavischen Ländern seit langen Jahren vorhanden. Es ist dort bisher nie der Versuch unternommen worden, diese Daten in krimineller Absicht oder aus ökonomischen Gründen zu verwenden. Hier geht es um die Frage, wie sich eine Gesellschaft hierzu positioniert.

Gestatten Sie mir, dass ich zu den einzelnen Anträgen, die zum Vorstandsantrag VIII-1 vorliegen, Stellung nehme. Ich glaube, dass der Antrag VIII-1 a von Herrn Dr. Munte und Herrn Dr. Thomas eine sinnvolle Ergänzung des Vorstandsantrags ist. Hier empfehle ich Ihnen die Zustimmung.

Der Antrag VIII-13 entspricht im Wesentlichen den Forderungen des Vorstandsantrags. Es sind hier nur die Punkte ein bisschen anders gereiht; inhaltlich sehe ich hier überhaupt keine Differenzen.

Ich sehe überhaupt keine Schwierigkeiten, dem Antrag VIII-13 von Herrn Dr. Junker zuzustimmen, wie es hier von einigen Rednern gefordert wurde. Auch dieser Antrag entspricht im Wesentlichen den Vorstellungen des Vorstandsantrags.

Ich glaube, der Antrag VIII-31 a von Herrn Dr. Gilliar ist sicherlich ein sehr sinnvoller Antrag. Es ist gewiss sinnhaft und lobenswert, die Bereitschaft zur Organspende zu fördern. Das ist gar keine Frage. Man muss die technische Möglichkeit prüfen, wie eine auf elektronischem Wege niedergelegte Willenserklärung bei Meinungsänderung wieder zu ändern ist. Prinzipiell zeigt dieser Antrag, welche Möglichkeiten in einer solchen elektronischen Gesundheitskarte stecken. Ich empfehle Ihnen die Annahme des Antrags VIII-31 a.

Der Antrag VIII-85 von Herrn Dr. Fresenius und Herrn Dr. Gilliar hinsichtlich des Hinweises auf das Vorliegen einer Patientenverfügung ist sicherlich sinnvoll.

Aufgrund der Diskussion in den letzten beiden Tagen, die bei der Abfassung des Vorstandsantrags noch nicht berücksichtigt werden konnte, habe ich den Antrag VIII-89 vorgelegt, der gerade dafür Sorge tragen soll, dass die Krankenkassen aufgefordert werden, in Modellversuchen keine Quick-and-dirty-Lösungen zu suchen, sondern ohne Zeitdruck zu arbeiten, damit alle Forderungen, die von uns artikuliert werden, entsprechend berücksichtigt werden.

Ich darf Sie noch einmal bitten, den Vorstandsantrag VIII-1 positiv zu bescheiden.

Danke.

(Beifall)

 

© 2005, Bundesärztekammer.