Prof. Dr. Flenker, Referent: Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die von vielen Rednerinnen
und Rednern geäußerten Sorgen, Befürchtungen und Bedenken sehr gut verstehen.
Ich kann sie nachvollziehen. Ich habe dafür großes Verständnis. Ich glaube, wir
müssen uns aber auch bewusst sein: Die elektronische Gesundheitskarte kommt.
Sie wird nicht im Jahre 2006, wie es die Gesundheitsministerin einmal geplant
hat, flächendeckend, sondern zunächst nur in einzelnen Regionen eingesetzt
werden. Die elektronische Gesundheitskarte wird sicherlich spätestens im Jahre
2008 Realität im deutschen Gesundheitswesen sein.
Für uns gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die eine
Möglichkeit, die ich für schlecht und wenig sinnhaft halte, um unsere
berechtigten Forderungen durchzusetzen, ist: Wir spielen bei diesem Spiel nicht
mehr mit. Die zweite Möglichkeit ist – das tun wir mit dem Antrag VIII-1 –: Wir
sagen, unter welchen Bedingungen wir bereit sind, uns hier weiter einzubringen.
Die von zahlreichen Rednern geäußerten Befürchtungen bezüglich
des Datenschutzes werden in unserem Antrag im Rahmen der sechs Forderungen, die
ich Ihnen vorgestellt habe, berücksichtigt. Es wird dargelegt, dass gerade das
Haftungsrisiko geregelt sein muss, indem entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen
für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen sind.
Wir fordern eine Herausnahme des Zeitdrucks. Wir fordern in
diesem Antrag Test-, Lern- und Erprobungsphasen. Das, was Sie hier gefordert
haben, findet sich letztendlich im Vorstandsantrag VIII-1 wieder.
Ich habe immer wieder die Frage nach der Datensicherheit
vernommen. Sie möchten Beweise dafür haben, wie die Datensicherheit
gewährleistet werden kann. Was möchten Sie da denn erhalten? Ein entsprechendes
technisches Konzept? Ich glaube, es wird bei noch so hohem technischen Aufwand
bei entsprechender krimineller Energie immer möglich sein, die Datensicherheit
infrage zu stellen. Das ist doch eine Frage der gesellschaftlichen Kultur in
einem Land.
Eine Sammlung von Patientendaten elektronischer Art, wie wir
das hier im Augenblick beabsichtigen, ist in den skandinavischen Ländern seit
langen Jahren vorhanden. Es ist dort bisher nie der Versuch unternommen worden,
diese Daten in krimineller Absicht oder aus ökonomischen Gründen zu verwenden.
Hier geht es um die Frage, wie sich eine Gesellschaft hierzu positioniert.
Gestatten Sie mir, dass ich zu den einzelnen Anträgen, die zum
Vorstandsantrag VIII-1 vorliegen, Stellung nehme. Ich glaube, dass der Antrag
VIII-1 a von Herrn Dr. Munte und Herrn Dr. Thomas eine sinnvolle Ergänzung des
Vorstandsantrags ist. Hier empfehle ich Ihnen die Zustimmung.
Der Antrag VIII-13 entspricht im Wesentlichen den Forderungen
des Vorstandsantrags. Es sind hier nur die Punkte ein bisschen anders gereiht;
inhaltlich sehe ich hier überhaupt keine Differenzen.
Ich sehe überhaupt keine Schwierigkeiten, dem Antrag VIII-13
von Herrn Dr. Junker zuzustimmen, wie es hier von einigen Rednern gefordert
wurde. Auch dieser Antrag entspricht im Wesentlichen den Vorstellungen des
Vorstandsantrags.
Ich glaube, der Antrag VIII-31 a von Herrn Dr. Gilliar ist
sicherlich ein sehr sinnvoller Antrag. Es ist gewiss sinnhaft und lobenswert,
die Bereitschaft zur Organspende zu fördern. Das ist gar keine Frage. Man muss
die technische Möglichkeit prüfen, wie eine auf elektronischem Wege
niedergelegte Willenserklärung bei Meinungsänderung wieder zu ändern ist.
Prinzipiell zeigt dieser Antrag, welche Möglichkeiten in einer solchen
elektronischen Gesundheitskarte stecken. Ich empfehle Ihnen die Annahme des
Antrags VIII-31 a.
Der Antrag VIII-85 von Herrn Dr. Fresenius und Herrn Dr. Gilliar
hinsichtlich des Hinweises auf das Vorliegen einer Patientenverfügung ist
sicherlich sinnvoll.
Aufgrund der Diskussion in den letzten beiden Tagen, die bei
der Abfassung des Vorstandsantrags noch nicht berücksichtigt werden konnte,
habe ich den Antrag VIII-89 vorgelegt, der gerade dafür Sorge tragen soll, dass
die Krankenkassen aufgefordert werden, in Modellversuchen keine Quick-and-dirty-Lösungen
zu suchen, sondern ohne Zeitdruck zu arbeiten, damit alle Forderungen, die von
uns artikuliert werden, entsprechend berücksichtigt werden.
Ich darf Sie noch einmal bitten, den Vorstandsantrag VIII-1
positiv zu bescheiden.
Danke.
(Beifall)
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