TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Dr. Mitrenga, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das akzeptiere ich gern, weil Sie „wir“ gesagt haben. Bei Ihnen stimmt es ja auch.

(Heiterkeit)

Der Antrag 23 soll ein Signal an den Unterausschuss Krankenhaus des Gemeinsamen Bundesausschusses sein. Während sich der Antrag des Vorstands mehr damit beschäftigt, als geeignete Dokumentationsform für alle Ärztinnen und Ärzte zu gelten – in der jetzigen Form –, geht der Antrag 23 dahin, dass das Fortbildungszertifikat nach Umfang und Inhalt vollständig ausreichend ist. Das Ziel dieses Antrags ist eine vorsorgliche Präzisierung.

Es bedarf keiner zusätzlichen Methoden oder fachbezogener Kontingentierungen oder irgendwelcher Strukturierung in der Weiterbildung für Krankenhausärzte. Die haben Sie, die Sie niedergelassen sind, zu Recht auch nicht. Das finde ich richtig so.

Fachärztinnen und Fachärzte wissen am besten, was für sie in der konkreten Arbeitssituation am Patienten richtig ist. Sie wissen, welche Relevanz welche Fortbildung zu welcher Zeit hat. Dort bedarf es keiner zusätzlichen Hilfen für die Krankenhausärzte.

Im Übrigen haben wir im Krankenhaus – das ist halt so – ohnehin eine Reihe von nicht zertifizierbaren und nicht dokumentierbaren Tätigkeiten wie die Konsile, die Visiten, die Fallbesprechungen und nicht zuletzt die Kommunikation mit Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Mitrenga. Jetzt bitte Herr Bertram aus Nordrhein.

 

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