Dr. Mitrenga, Nordrhein: Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Das akzeptiere ich gern, weil Sie „wir“ gesagt
haben. Bei Ihnen stimmt es ja auch.
(Heiterkeit)
Der Antrag 23 soll ein Signal an den Unterausschuss
Krankenhaus des Gemeinsamen Bundesausschusses sein. Während sich der Antrag des
Vorstands mehr damit beschäftigt, als geeignete Dokumentationsform für alle Ärztinnen
und Ärzte zu gelten – in der jetzigen Form –, geht der Antrag 23 dahin, dass
das Fortbildungszertifikat nach Umfang und Inhalt vollständig ausreichend ist.
Das Ziel dieses Antrags ist eine vorsorgliche Präzisierung.
Es bedarf keiner zusätzlichen Methoden oder fachbezogener
Kontingentierungen oder irgendwelcher Strukturierung in der Weiterbildung für
Krankenhausärzte. Die haben Sie, die Sie niedergelassen sind, zu Recht auch
nicht. Das finde ich richtig so.
Fachärztinnen und Fachärzte wissen am besten, was für sie in
der konkreten Arbeitssituation am Patienten richtig ist. Sie wissen, welche
Relevanz welche Fortbildung zu welcher Zeit hat. Dort bedarf es keiner
zusätzlichen Hilfen für die Krankenhausärzte.
Im Übrigen haben wir im Krankenhaus – das ist halt so –
ohnehin eine Reihe von nicht zertifizierbaren und nicht dokumentierbaren
Tätigkeiten wie die Konsile, die Visiten, die Fallbesprechungen und nicht
zuletzt die Kommunikation mit Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen aus der
Praxis.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Mitrenga. Jetzt bitte Herr Bertram aus Nordrhein.
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