Prof. Dr. Bertram, Nordrhein: Es gibt im
Gemeinsamen Bundesausschuss Diskussionen, dass für die Kliniker eventuell abweichende
Regelungen beschlossen werden sollen. Wir haben dies gehört. Es gibt eine
Arbeitsgemeinschaft fast aller Facharztgruppierungen, Akademien, der
wissenschaftlichen Gesellschaften und der Berufsverbände. Diese
Arbeitsgemeinschaft hat in der letzten Woche eine Stellungnahme an den
Gemeinsamen Bundesausschuss verschickt, die das Kammeranliegen unterstützt. Ich
verlese sie kurz:
Die AG empfiehlt nachdrücklich, die Verfahrensweise beim
Fortbildungszertifikat niedergelassener Vertragsärzte auch für die klinisch
tätigen Kollegen zu übernehmen. Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung in der
Durchführung und Entwicklung von CME-Verfahren in den verschiedenen Fachgruppen
raten wir dringend von einer weiteren Bürokratisierung und Reglementierungen
durch Anforderungen, die über das Kammerzertifikat hinausgehen, ab. Dies würde
sicherlich auch in dem immer wieder geforderten Bemühen zur Vereinfachung von
Verwaltungsabläufen von unseren Kollegen nicht verstanden werden. Wir halten
das vor einem Jahr eingeführte bundesweite Kammerzertifikat auch für Kliniker
für ausreichend. Erst wenn nach einer Anlaufzeit von mindestens drei bis fünf
Jahren genügend Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen, sollte nach
Auswertung der Ergebnisse über Änderungen diskutiert werden.
Dies ist eine gemeinsame Erklärung der Fachgruppen
Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Innere, Kardiologie, Kinderheilkunde,
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Pneumologie, Psychiatrie,
Pathologie und Radiologie.
Ich möchte Sie ausdrücklich zur Unterstützung des Antrags von
Herrn Mitrenga und Herrn Griebenow aufrufen, weil die Sachverhalte dort noch
prägnanter formuliert sind, als das der Kammervorstand getan hat.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Bertram. Jetzt bitte Frau Groß.
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