TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:
Es gibt im Gemeinsamen Bundesausschuss Diskussionen, dass für die Kliniker eventuell abweichende Regelungen beschlossen werden sollen. Wir haben dies gehört. Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft fast aller Facharztgruppierungen, Akademien, der wissenschaftlichen Gesellschaften und der Berufsverbände. Diese Arbeitsgemeinschaft hat in der letzten Woche eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss verschickt, die das Kammeranliegen unterstützt. Ich verlese sie kurz:

Die AG empfiehlt nachdrücklich, die Verfahrensweise beim Fortbildungszertifikat niedergelassener Vertragsärzte auch für die klinisch tätigen Kollegen zu übernehmen. Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung in der Durchführung und Entwicklung von CME-Verfahren in den verschiedenen Fachgruppen raten wir dringend von einer weiteren Bürokratisierung und Reglementierungen durch Anforderungen, die über das Kammerzertifikat hinausgehen, ab. Dies würde sicherlich auch in dem immer wieder geforderten Bemühen zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen von unseren Kollegen nicht verstanden werden. Wir halten das vor einem Jahr eingeführte bundesweite Kammerzertifikat auch für Kliniker für ausreichend. Erst wenn nach einer Anlaufzeit von mindestens drei bis fünf Jahren genügend Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen, sollte nach Auswertung der Ergebnisse über Änderungen diskutiert werden.

Dies ist eine gemeinsame Erklärung der Fachgruppen Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Innere, Kardiologie, Kinderheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichts­chirurgie, Neurologie, Pneumologie, Psychiatrie, Pathologie und Radiologie.

Ich möchte Sie ausdrücklich zur Unterstützung des Antrags von Herrn Mitrenga und Herrn Griebenow aufrufen, weil die Sachverhalte dort noch prägnanter formuliert sind, als das der Kammervorstand getan hat.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Bertram. Jetzt bitte Frau Groß.

 

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