TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Prof. Dr. Eckel, Referent:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte etwas zum Antrag VIII-23 der Kollegen Mitrenga, Griebenow und anderer sagen. Dieser Antrag ist selbstverständlich als Unterstützung des Entschließungsantrags des Vorstands gedacht. Das finde ich auch sehr gut. Wir müssten in der vorletzten Zeile vor dem Wort „zertifizierten“ die Worte „durch die Ärztekammern“ einfügen, sodass der letzte Satz des Antrags lautet:

Für das Fortbildungszertifikat müssen alle durch die Ärztekammern zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen uneingeschränkt anrechenbar sein.

Mit dem anderen haben wir ja Probleme, wie Sie wissen.

(Zuruf: Übernommen!)

Ich habe auch hinsichtlich des Begriffs „uneingeschränkt“ ein bisschen Bedenken. Es entspricht unserer jetzigen Lage und auch dem Beschluss des Ärztetages vom letzten Jahr. Wir haben aber Signale aus der Administration, dass die fehlende Beschränkung dieser Punkte sehr kritisch gesehen wird. Deshalb meine ich, man könnte auf den Begriff „uneingeschränkt“ verzichten. Es ist gar keine Frage, dass es der Sachlage entspricht, aber wir werden auf dem nächsten Ärztetag doch noch einmal überlegen müssen, ob wir nicht in Bezug auf die Qualität in eine neue Überlegung eintreten müssen.

(Zuruf: Nein!)

Der Antrag von Frau Kollegin Groß ist etwas sehr Spezielles. Er ist sicherlich wichtig. Das sollte auf alle Fälle bei den Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

 

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