Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Bis zur
Mittagspause haben wir noch eine knappe Viertelstunde Zeit. Herr Kunze aus
Bayern hat gebeten, dass wir für alle Themen bis auf den letzten Punkt, nämlich
Sonstiges, eine Rede dafür und eine Rede dagegen zulassen. Es geht also nicht
um das Verfahren, dass es eine Rede dafür nur dann gibt, wenn es eine Gegenrede
gegeben hat. Es soll zu jedem Antrag einer dafür und einer dagegen sprechen.
Möchte Herr Kunze das noch ausführen und begründen? – Er eilt
zum Podium; daraus schließe ich, dass er dies möchte. Bitte sehr.
Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich möchte nur sicherstellen, dass es möglich ist, dass eine
Rede dafür auch dann möglich ist, wenn es keine Gegenrede gegeben hat. Ich
halte es bei einigen Anträgen doch für sinnvoll, dass man sie als Antragsteller
begründen kann. Natürlich soll es keinen Redezwang geben, aber wenn jemand eine
Bemerkung machen möchte, sollte man sie zulassen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Dann
stimmen wir zunächst über den weitergehenden Antrag ab: nur Gegenrede und
Verteidigungsrede für den Fall, dass es eine Gegenrede gegeben hat. Wer möchte
diesen Weg befürworten? – Wer ist dagegen, dass wir das tun? – Das ist die
Mehrheit. Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag von Herrn Kunze zustimmen, dass
einer dafür und einer dagegen spricht? – Das ist die deutliche Mehrheit. Wer
ist dagegen? – Einige. Enthaltungen? – Auch einige. Dann verfahren wir so.
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