TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Bis zur Mittagspause haben wir noch eine knappe Viertelstunde Zeit. Herr Kunze aus Bayern hat gebeten, dass wir für alle Themen bis auf den letzten Punkt, nämlich Sonstiges, eine Rede dafür und eine Rede dagegen zulassen. Es geht also nicht um das Verfahren, dass es eine Rede dafür nur dann gibt, wenn es eine Gegenrede gegeben hat. Es soll zu jedem Antrag einer dafür und einer dagegen sprechen.

Möchte Herr Kunze das noch ausführen und begründen? – Er eilt zum Podium; daraus schließe ich, dass er dies möchte. Bitte sehr.

Prof. Dr. Kunze, Bayern:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur sicherstellen, dass es möglich ist, dass eine Rede dafür auch dann möglich ist, wenn es keine Gegenrede gegeben hat. Ich halte es bei einigen Anträgen doch für sinnvoll, dass man sie als Antragsteller begründen kann. Natürlich soll es keinen Redezwang geben, aber wenn jemand eine Bemerkung machen möchte, sollte man sie zulassen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Dann stimmen wir zunächst über den weitergehenden Antrag ab: nur Gegenrede und Verteidigungsrede für den Fall, dass es eine Gegenrede gegeben hat. Wer möchte diesen Weg befürworten? – Wer ist dagegen, dass wir das tun? – Das ist die Mehrheit. Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag von Herrn Kunze zustimmen, dass einer dafür und einer dagegen spricht? – Das ist die deutliche Mehrheit. Wer ist dagegen? – Einige. Enthaltungen? – Auch einige. Dann verfahren wir so.

 

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