Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit ist das
Thema Ausbildung bewältigt und wir kommen zum Thema Studiengebühren. Ich
glaube, das ist ein etwas konfliktbeladeneres Thema. Es gibt einen Antrag des
Vorstands der Bundesärztekammer und den Antrag 14 von Herrn Dr. Montgomery,
Herrn Dr. Mitrenga und anderen. Das ist dieselbe Zielrichtung. Die beiden
Anträge sind im Wesentlichen gleich. Dann gibt es noch den Antrag 19 von Herrn
Dr. Montgomery, Herrn Dr. Wolter und anderen.
Gibt es den Wunsch des Vorsitzenden der Ausbildungsgremien
oder seines Vertreters, den Vorstandsantrag VIII-4 zu verteidigen? – Das
ist nicht der Fall. Gibt es eine Gegenrede zum Vorstandsantrag? – Das ist nicht
der Fall. Wir stimmen über den Antrag VIII-4 ab. Wer ist dafür? – Wer ist
dagegen? – Einzelne. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag VIII-14. Möchte sich dazu jemand
zu Wort melden? – Das ist nicht der Fall. Ist eine Gegenrede gewünscht? – Nein.
Wer möchte dem Antrag 14 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einzelne Gegenstimmen.
Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag VIII-19 mit der Überschrift
„Studiengebühren zweckdienlich einsetzen“. Der Antrag lautet:
Mit dem Urteil des BVG vom 26.01.2005 ist der Weg frei
geworden für die Einführung von Studiengebühren …
(Zuruf)
– Es kann ja sein, dass der Gesetzgeber anders entscheidet,
als wir es hier entschieden haben, weil wir keine direkte Durchschlagskraft auf
den Gesetzgeber haben, sondern unsere Entscheidungen haben nur empfehlenden
Charakter. Die Antragsteller gehen davon aus, dass man einmal nicht auf uns
hört, was ja sein könnte. Dann würde das als Beschluss des Deutschen Ärztetages
als Auffanglinie gelten. Ich glaube, so muss man es verstehen.
Herr Thierse, bitte.
Dr. Thierse, Berlin: Dann muss das in dem Antrag
aber auch so formuliert sein, dass es eine Auffanglinie ist. So wie es hier
steht, geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Studiengebühren um? So kann es
nicht stehen bleiben. Entweder schreiben wir das Ganze um oder wir überweisen
es an den Vorstand mit der Bitte, dass der Vorstand es aus der Tasche holt,
wenn denn doch Studiengebühren eingeführt werden. Aber es ist unmöglich, es so
zu verabschieden. Damit widersprechen wir uns selber.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Jetzt die Gegenrede von Herrn Lipp aus Sachsen.
Dr. Lipp, Sachsen: Meine Damen und Herren! Die
Studiengebühren werden kommen, auch wenn wir mehrheitlich beschlossen haben,
dass keine Studiengebühren kommen sollen. Sie werden kommen, weil auch die
internationalen Zahlen zeigen, dass dort, wo es Studiengebühren gibt, die
sozialen Verwerfungen und die Unterschiede bei den Zugangsmöglichkeiten zum
Studium weitaus geringer sind als in Deutschland. Es ist ein Ergebnis der PISA-Studien,
dass in Deutschland mit diesem sozialen, mit diesem sozialistischen Modell, bei
dem jeder den kostenlosen Zugang zum Studium hat, ein wesentlich geringerer Anteil
der schlechter gestellten Schichten bei den Studenten zu verzeichnen ist als
beispielsweise in Großbritannien oder in den USA.
Das muss natürlich sozial entsprechend abgefedert sein. Ich
halte Studiengebühren persönlich für sozial dienlich, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen. Aber nun hat der Deutsche Ärztetag so entschieden.
Aber die Gebühren werden kommen. Insofern ist der Antrag richtig. Ich bitte
Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Dann
mache ich Ihnen den Vorschlag einer Änderung.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Wir können doch noch eine Überlegung anstellen. Es könnte heißen:
Für den Fall, dass Studiengebühren eingeführt werden: …
Der restliche Text kann so bestehen bleiben. Dann soll es nur
für diesen Fall Gültigkeit haben.
(Beifall)
Wir müssten den Satz so ergänzen, dass diese Kondition erst
einmal erfüllt sein muss. Danach gilt das Ganze. Sind Sie mit dieser Ergänzung
einverstanden? – Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –
Dann ist die Ergänzung erfolgt.
Bleibt der Antrag auf Vorstandsüberweisung bestehen? Oder ist
die Vorstandsüberweisung damit zurückgezogen?
(Zuruf)
–
Der Antrag auf Vorstandsüberweisung bleibt bestehen. Wer möchte
den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die
Mehrheit. Wer möchte den Antrag mit der Ergänzung befürworten? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung
angenommen. Damit ist zumindest die Logik eingeführt, Herr Thierse; das ist
doch schon mal was.
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