TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit ist das Thema Ausbildung bewältigt und wir kommen zum Thema Studiengebühren. Ich glaube, das ist ein etwas konfliktbeladeneres Thema. Es gibt einen Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer und den Antrag 14 von Herrn Dr. Montgomery, Herrn Dr. Mitrenga und anderen. Das ist dieselbe Zielrichtung. Die beiden Anträge sind im Wesentlichen gleich. Dann gibt es noch den Antrag 19 von Herrn Dr. Montgomery, Herrn Dr. Wolter und anderen.

Gibt es den Wunsch des Vorsitzenden der Ausbildungsgremien oder seines Vertreters, den Vorstandsantrag VIII-4 zu verteidigen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es eine Gegenrede zum Vorstandsantrag? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Antrag VIII-4 ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Einzelne. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag VIII-14. Möchte sich dazu jemand zu Wort melden? – Das ist nicht der Fall. Ist eine Gegenrede gewünscht? – Nein. Wer möchte dem Antrag 14 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag VIII-19 mit der Überschrift „Studiengebühren zweckdienlich einsetzen“. Der Antrag lautet:

Mit dem Urteil des BVG vom 26.01.2005 ist der Weg frei geworden für die Einführung von Studiengebühren …

(Zuruf)

– Es kann ja sein, dass der Gesetzgeber anders entscheidet, als wir es hier entschieden haben, weil wir keine direkte Durchschlagskraft auf den Gesetzgeber haben, sondern unsere Entscheidungen haben nur empfehlenden Charakter. Die Antragsteller gehen davon aus, dass man einmal nicht auf uns hört, was ja sein könnte. Dann würde das als Beschluss des Deutschen Ärztetages als Auffanglinie gelten. Ich glaube, so muss man es verstehen.

Herr Thierse, bitte.

Dr. Thierse, Berlin:
Dann muss das in dem Antrag aber auch so formuliert sein, dass es eine Auffanglinie ist. So wie es hier steht, geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Studiengebühren um? So kann es nicht stehen bleiben. Entweder schreiben wir das Ganze um oder wir überweisen es an den Vorstand mit der Bitte, dass der Vorstand es aus der Tasche holt, wenn denn doch Studiengebühren eingeführt werden. Aber es ist unmöglich, es so zu verabschieden. Damit widersprechen wir uns selber.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Jetzt die Gegenrede von Herrn Lipp aus Sachsen.

Dr. Lipp, Sachsen:
Meine Damen und Herren! Die Studiengebühren werden kommen, auch wenn wir mehrheitlich beschlossen haben, dass keine Studiengebühren kommen sollen. Sie werden kommen, weil auch die internationalen Zahlen zeigen, dass dort, wo es Studiengebühren gibt, die sozialen Verwerfungen und die Unterschiede bei den Zugangsmöglichkeiten zum Studium weitaus geringer sind als in Deutschland. Es ist ein Ergebnis der PISA-Studien, dass in Deutschland mit diesem sozialen, mit diesem sozialistischen Modell, bei dem jeder den kostenlosen Zugang zum Studium hat, ein wesentlich geringerer Anteil der schlechter gestellten Schichten bei den Studenten zu verzeichnen ist als beispielsweise in Großbritannien oder in den USA.

Das muss natürlich sozial entsprechend abgefedert sein. Ich halte Studiengebühren persönlich für sozial dienlich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Aber nun hat der Deutsche Ärztetag so entschieden. Aber die Gebühren werden kommen. Insofern ist der Antrag richtig. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Dann mache ich Ihnen den Vorschlag einer Änderung.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Wir können doch noch eine Überlegung anstellen. Es könnte heißen:

Für den Fall, dass Studiengebühren eingeführt werden: …

Der restliche Text kann so bestehen bleiben. Dann soll es nur für diesen Fall Gültigkeit haben.

(Beifall)

Wir müssten den Satz so ergänzen, dass diese Kondition erst einmal erfüllt sein muss. Danach gilt das Ganze. Sind Sie mit dieser Ergänzung einverstanden? – Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Ergänzung erfolgt.

Bleibt der Antrag auf Vorstandsüberweisung bestehen? Oder ist die Vorstandsüberweisung damit zurückgezogen?

(Zuruf)

        Der Antrag auf Vorstandsüberweisung bleibt bestehen. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag mit der Ergänzung befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen. Damit ist zumindest die Logik eingeführt, Herr Thierse; das ist doch schon mal was.

 

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