Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen jetzt
zu dem nächsten Themenkomplex, nämlich DMP. Dazu liegen die Anträge 6, 10 und
37 vor. Liegen Ihnen diese Anträge vor? Gibt es jemanden, der den Antrag VIII-6
verteidigen oder begründen möchte? Ich glaube, das ist nicht erforderlich. Sie
haben diesen Antrag gelesen. Möchte jemand gegen den Antrag 6 sprechen? – Auch
das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag 6 des Vorstands zustimmen? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zum Antrag VIII-10 von Herrn Ikonomidis.
Bei einem solch intelligenten, pfiffigen und fantasievollen Mann kommt es schon
einmal vor, dass problematische Formulierungen gefunden werden, die uns Herr
Schirmer jetzt aus juristischer Sicht darstellen wird.
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Dieser Antrag verbindet drei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben, und
kombiniert dies zu einem politischen Unmut. Aus rechtlicher Sicht empfehle ich
Ihnen nicht, diesen Antrag anzunehmen.
Nr. 1 berichtet über einen Vorgang, der auch öffentlich
bekannt geworden ist, wobei allerdings nicht bekannt ist, ob diese Daten auch
verkauft worden sind. Das ist eine Behauptung, die bisher, so glaube ich, noch
nicht bewiesen wurde.
Die Erweiterung des § 137 SGB V wurde bereits im Oktober 2004
auf den Weg gebracht und betrifft die Frage, ob Datenbestände der
Arbeitsgemeinschaften von KVen und Krankenkassen, die bei Disease-Management-Programmen
anfallen, durch einen privaten Unternehmer bearbeitet werden dürfen. Das bejaht
diese Vorschrift. Sie hat aber nichts mit dem Vorgang, über den „Monitor“ berichtet
hat, zu tun. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Die Voraussetzungen,
unter denen das geschehen darf, sind sehr eng. Der Datenschutzbeauftragte ist
bei § 137 SGB V einzubeziehen.
Der dritte Punkt: Bei Disease-Management-Programmen stimmen
die Patienten zu, dass ihre Daten auf den beschriebenen Wegen verarbeitet
werden. Es ist nicht allein die Verantwortung des Arztes; er hat allerdings
darüber aufzuklären und die Einwilligung des Patienten herbeizuführen.
Viertens. Ich weiß nicht, ob der Ärztetag empfehlen kann, dass
Sie im Internet ein bestimmtes Formular, das wir gar nicht kennen und von dem
wir nicht wissen, von wem es ist, zur Grundlage Ihrer Aufklärung machen.
Das wollte ich unter rechtlichen Gesichtspunkten andeuten.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
Jetzt haben Sie eine Aufklärung darüber.
(Zuruf)
–
Bitte, Herr Peters zur Geschäftsordnung.
Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Ich bitte um
Nachsicht, dass ich mich ein weiteres Mal zu Wort melde und um Nichtbefassung
werben möchte. Ich denke, wenn wir unsere standespolitische Arbeit erledigen
wollen, sollte dies in einer Diktion geschehen, die wir vertreten können. Ich
kann mich mit einem solchen Antrag nicht identifizieren – ich vermute, den
anderen geht es genauso –, auch wenn teilweise Zustände aufgezeigt werden, die
ich auch nicht gut finde. Insofern bitte ich um Nichtbefassung.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Möchte jemand gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen? – Bitte, Herr Griebenow
aus Nordrhein.
Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein: Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Vorgang ist derartig
schwerwiegend, dass man sich damit beschäftigen muss. Ich beantrage
Vorstandsüberweisung, damit klar wird, dass wir es sehr ernst nehmen, auch wenn
wir die Details, wie Herr Schirmer es gerade dargestellt hat, so natürlich
nicht übernehmen können.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Wer möchte sich mit dem Antrag VIII-10 nicht befassen? – Wer möchte sich damit
befassen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag an den Vorstand
überweisen? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?
– Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns unter
Zuhilfenahme der Rechtsabteilung, insbesondere von Herrn Rechtsanwalt Schirmer,
mit dem Antrag weiter beschäftigen, auch mit den Inhalten und dem, was dort
aufgedeckt worden ist.
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