TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir kommen jetzt zu dem nächsten Themenkomplex, nämlich DMP. Dazu liegen die Anträge 6, 10 und 37 vor. Liegen Ihnen diese Anträge vor? Gibt es jemanden, der den Antrag VIII-6 verteidigen oder begründen möchte? Ich glaube, das ist nicht erforderlich. Sie haben diesen Antrag gelesen. Möchte jemand gegen den Antrag 6 sprechen? – Auch das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag 6 des Vorstands zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag VIII-10 von Herrn Ikonomidis. Bei einem solch intelligenten, pfiffigen und fantasievollen Mann kommt es schon einmal vor, dass problematische Formulierungen gefunden werden, die uns Herr Schirmer jetzt aus juristischer Sicht darstellen wird.

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag verbindet drei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben, und kombiniert dies zu einem politischen Unmut. Aus rechtlicher Sicht empfehle ich Ihnen nicht, diesen Antrag anzunehmen.

Nr. 1 berichtet über einen Vorgang, der auch öffentlich bekannt geworden ist, wobei allerdings nicht bekannt ist, ob diese Daten auch verkauft worden sind. Das ist eine Behauptung, die bisher, so glaube ich, noch nicht bewiesen wurde.

Die Erweiterung des § 137 SGB V wurde bereits im Oktober 2004 auf den Weg gebracht und betrifft die Frage, ob Datenbestände der Arbeitsgemeinschaften von KVen und Krankenkassen, die bei Disease-Management-Programmen anfallen, durch einen privaten Unternehmer bearbeitet werden dürfen. Das bejaht diese Vorschrift. Sie hat aber nichts mit dem Vorgang, über den „Monitor“ berichtet hat, zu tun. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Die Voraussetzungen, unter denen das geschehen darf, sind sehr eng. Der Datenschutzbeauftragte ist bei § 137 SGB V einzubeziehen.

Der dritte Punkt: Bei Disease-Management-Programmen stimmen die Patienten zu, dass ihre Daten auf den beschriebenen Wegen verarbeitet werden. Es ist nicht allein die Verantwortung des Arztes; er hat allerdings darüber aufzuklären und die Einwilligung des Patienten herbeizuführen.

Viertens. Ich weiß nicht, ob der Ärztetag empfehlen kann, dass Sie im Internet ein bestimmtes Formular, das wir gar nicht kennen und von dem wir nicht wissen, von wem es ist, zur Grundlage Ihrer Aufklärung machen.

Das wollte ich unter rechtlichen Gesichtspunkten andeuten.

Danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank. Jetzt haben Sie eine Aufklärung darüber.

(Zuruf)

        Bitte, Herr Peters zur Geschäftsordnung.

Dr. Peters, Rheinland-Pfalz:
Ich bitte um Nachsicht, dass ich mich ein weiteres Mal zu Wort melde und um Nichtbefassung werben möchte. Ich denke, wenn wir unsere standespolitische Arbeit erledigen wollen, sollte dies in einer Diktion geschehen, die wir vertreten können. Ich kann mich mit einem solchen Antrag nicht identifizieren – ich vermute, den anderen geht es genauso –, auch wenn teilweise Zustände aufgezeigt werden, die ich auch nicht gut finde. Insofern bitte ich um Nichtbefassung.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Möchte jemand gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen? – Bitte, Herr Griebenow aus Nordrhein.

Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Vorgang ist derartig schwerwiegend, dass man sich damit beschäftigen muss. Ich beantrage Vorstandsüberweisung, damit klar wird, dass wir es sehr ernst nehmen, auch wenn wir die Details, wie Herr Schirmer es gerade dargestellt hat, so natürlich nicht übernehmen können.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön. Wer möchte sich mit dem Antrag VIII-10 nicht befassen? – Wer möchte sich damit befassen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns unter Zuhilfenahme der Rechtsabteilung, insbesondere von Herrn Rechtsanwalt Schirmer, mit dem Antrag weiter beschäftigen, auch mit den Inhalten und dem, was dort aufgedeckt worden ist.

 

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