Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-95, den ich eben bereits vorgelesen habe. Ich weiß
nicht, ob er Ihnen zwischenzeitlich vorliegt. Er betrifft die OTC-Regelung.
Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Bitte schön, Herr Lipp.
Dr. Lipp, Sachsen: Meine Damen und Herren! Ich
bitte Sie dringend, den Antrag nur dann anzunehmen, wenn wir im zweiten Absatz
die Altersgrenze von 18 Jahren festlegen. Dann ist eine gewisse soziale
Komponente enthalten. Es ist aus meiner Sicht ein unsinniger Antrag, wenn es
generell herausgenommen wird. Wir haben sehr viele OTC-Präparate, die
unsinnigerweise verschrieben werden. Es hat sich doch eine erhebliche Steuerung
ergeben. Es ist sachlich und fachlich falsch, die OTC-Präparate generell in die
GKV hineinzunehmen. Wir konterkarieren dann wieder die Selbstverantwortung der
Patienten, die wir gerade auch in diesem Bereich propagieren.
Ich bitte Sie also um Festlegung der Altersgrenze auf 18
Jahre. Wenn das nicht durchkommt, sollte der Antrag abgelehnt werden.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Sie möchten also, dass im zweiten Absatz in der zweiten Zeile von 18-jährigen
Versicherten die Rede sein soll.
(Zuruf)
– Im ersten Absatz ist doch gar kein Alter aufgeführt.
(Zuruf)
Sie wollen also, dass es folgendermaßen heißt:
Der 108. Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber,
den Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus der Erstattung
der GKV für unter 18-Jährige zurückzunehmen (OTC-Regelung).
Jetzt bitte Herr Biedendieck.
Dr. Biedendieck, Westfalen-Lippe: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag auf Nichtbefassung. Vor zwei
Tagen haben wir diesen Antrag positiv beschieden. Wenn die Halbwertszeit
unserer Anträge nur 48 Stunden beträgt, können wir alle Anträge von vorgestern
neu abstimmen. Das ist vor zwei Tagen auf Antrag von Herrn Professor Adam so
beschlossen worden.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön
für den Hinweis. Nun bitte Herr Streibl.
Dr. Streibl, Baden-Württemberg: Ich möchte für
den Antrag sprechen, da ich der Antragsteller bin. Bisher sind die über
12-Jährigen ausgenommen. Ich bin dafür, dass die anderen auch dürfen. Die
Regelung hinsichtlich der 18 Jahre wird ja gerade politisch diskutiert, weil
man festgestellt hat, dass es keinen Sinn macht, bei den Kindern gerade von
sozial Bedürftigen den Schnitt bei 12 Jahren zu machen.
Mich ärgert, dass die Aussage, damit wolle man Geld sparen,
von vornherein falsch war. Das waren nämlich preiswerte Präparate, die jetzt
mit einem Zuschlag von 8 Euro versehen werden. Wir sind in den Prüfgremien
unsicher, ob das Ibuprofen zu Recht zulasten der GKV verordnet worden ist, weil
es in der verschreibungspflichtigen Variante auftaucht, oder ob es zu Unrecht
verordnet worden ist, weil es das gleiche Präparat von demselben Hersteller in
derselben Dosierung auch nicht verschreibungspflichtig gibt.
Um hier Rechtssicherheit für die Kollegen zu schaffen habe ich
den Antrag gestellt. Es ist verständlich, wenn Ihnen dieser Antrag bekannt
vorkommt. Im vorigen Jahr haben wir ihn an den Vorstand überwiesen. Vor zwei
Jahren haben wir ihn in genau dieser Form verabschiedet.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Herr Biedendieck hat Nichtbefassung beantragt. Das ist ein
Geschäftsordnungsantrag. Er sagt, wir hätten das Thema bereits behandelt. Das
muss aber in einer globaleren Form geschehen sein, nicht so ganz konkret. Wer
möchte geschäftsordnungsmäßig gegen den Antrag auf Nichtbefassung sprechen? –
Formal. Wer möchte sich an dieser Stelle mit dem Antrag nicht befassen? – Wer
möchte sich doch damit befassen? – Damit wird der Antrag zur Abstimmung
gestellt. Es gibt den Ergänzungsantrag, im ersten Absatz hinter der Klammer zu
ergänzen: „für unter 18-Jährige“.
(Zuruf)
– Danke für den Hinweis. Also: „für 12- bis 18-Jährige“.
(Zuruf)
– Gut, „auch für 12- bis 18-Jährige“. Wer möchte ergänzen,
dass wir den Personenkreis der 12- bis 18-Jährigen ausnehmen wollen? – Wer
möchte das nicht ergänzen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? –
Dann ist das so beschlossen.
Jetzt stelle ich den gesamten Antrag zur Abstimmung. Wer
möchte dem Antrag 95 in dieser Form zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste
war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist in der geänderten
Fassung angenommen.
Die Freude ist doppelt groß: Der Antrag IV-7 enthält das auch
als einen Spiegelstrich. Es macht ja nichts, wenn wir es zweimal beschließen.
Wir kommen jetzt zu dem großen Kapitel Krankenhaus mit
folgenden Anträgen: 12, 15, 20, 21, 76, 22 (neu), 39, 50, 53, 56, 69, 70,
70 a und 46.
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