Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-22 (neu):
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Gebietskörperschaften
als Träger des Versorgungsauftrages einer stationären Versorgung auf, ihren
Auftrag zur Daseinsvorsorge dadurch wahrzunehmen, dass sie je nach Rechts-, Betriebsform
als Gesellschafter oder Betreiber und Eigentümer ihrer Krankenhäuser in dieser
Eigenschaft verbleiben und private Anbieter allenfalls als Minderheitsbeteiligungen
zulassen.
Das wird ein schöner Auftrag an sich! Wenn ein Krankenhaus für
1 Euro verkauft wird, bleiben 50 Cent beim Krankenhausträger.
(Zuruf)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand gegen
die Vorstandsüberweisung sprechen? – Nicht. Wer möchte die Vorstandsüberweisung?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand
überwiesen.
Dann kommen wir zum Antrag VIII-39:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, darauf
hinzuwirken, dass in die den DRG-Pauschalen hinterlegten Kostenberechnungen
Euro-Beträge für Weiterbildungsaufwendungen junger Ärzte einbezogen werden.
Da gibt es bestimmt keinen Dissens. Gibt es Wortmeldungen? –
Das ist nicht der Fall? – Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?
– Der Antrag ist angenommen.
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