Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich rufe den
Antrag VIII-50 von Herrn Dr. Albers aus Berlin auf. Es geht um die
Überprüfung der Referenzkrankenhäuser zur Erhebung von InEK-Daten. Ich glaube,
das ist schon im Rahmen des Tagesordnungspunkts I diskutiert worden. Gibt es
Wortmeldungen? – Bitte, Herr Henke.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wir können das beschließen oder es
auch sein lassen, weil sich derzeit das InEK weigert, offen zu legen, welche
Krankenhäuser an der Kalkulation teilnehmen und welchen Häusern das vertraglich
zugesagt wird. Die Häuser haben gegenüber dem InEK einen vertraglichen Anspruch
darauf, dass sie nicht vonseiten des InEK gegenüber der Öffentlichkeit decouvriert
werden. Einer der Gründe dafür besteht darin, dass Häuser, die an den
Kalkulationen mitwirken, befürchten, dass die Publikation solcher InEK-Daten
dazu führen könnte, dass sie in besonderer Weise unter die Lupe genommen
werden.
Das müssen Sie abwägen. Die Überweisung des Antrags ändert an
sich nichts. Man kann die Forderung erheben; dann verstärkt sie die Bedenken,
die die Häuser haben. Sie werden dann stärker darauf beharren, dass das InEK
ihnen einen solchen Vertrag gibt.
Wenn das InEK einen solchen Vertrag schließt, ist es natürlich
an den Vertrag gebunden. Wir versuchen – das ist gemeinsame Haltung der
Fachkommission DRG, der AWMF und der Bundesärztekammer –, dass wir Einblick
erhalten. Insofern ist alles, was die Besorgnis verstärkt, was wir denn wohl
Böses im Schilde führen, nicht hilfreich.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Was
schließen wir daraus?
(Zuruf)
–
Gut, Vorstandsüberweisung. Ist jemand gegen die
Vorstandsüberweisung? – Bitte, Herr Dr. Albers.
Dr. Albers, Berlin: Alles, was gerade gesagt
wurde, bestärkt uns in der Bitte, einen solchen Antrag zu unterstützen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank.
(Zuruf)
–
Geht es um einen Geschäftsordnungsantrag, was den Antrag 50
angeht, oder ganz allgemein? – Bitte, Herr Emminger.
Dr. Emminger, Bayern: Herr Albers, bei allem
Respekt vor Ihrem Antrag müssen wir zwei Dinge berücksichtigen. Wir schaffen
mehr Bürokratie in unseren Landesärztekammern, denn diese sollen ja prüfen.
Dieser Antrag nennt Aufgaben, für die wir eigentlich bereits Behörden und
andere entsprechende Einrichtungen haben. Die Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes wird in Bayern – mit welchem Erfolg auch immer – durch die
Gewerbeaufsichtsämter geprüft. Die Weiterbildung ist sowieso entsprechend
berücksichtigt. Mit dem BAT haben die Landesärztekammern nicht unbedingt etwas
zu tun.
Man müsste es trennen. Ich bin der Meinung, dass der Antrag sinnvollerweise
an den Vorstand überwiesen werden sollte, damit sich der Vorstand mit diesen
Fragen befasst, sodass auch die Präsidenten der Landesärztekammern, die ja im
Vorstand der Bundesärztekammer sind, sich dazu äußern.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
(Zuruf: Das war kein Antrag zur Geschäftsordnung,
sondern ein Sachbeitrag!)
–
So habe ich das auch verstanden. Wer möchte den Antrag an den Vorstand
überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag an
den Vorstand überwiesen. Der Antrag macht damit immer noch intensiv auf die
Problematik aufmerksam.
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