TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Ich rufe den Antrag VIII-50 von Herrn Dr. Albers aus Berlin auf. Es geht um die Überprüfung der Referenzkrankenhäuser zur Erhebung von InEK-Daten. Ich glaube, das ist schon im Rahmen des Tagesordnungspunkts I diskutiert worden. Gibt es Wortmeldungen? – Bitte, Herr Henke.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wir können das beschließen oder es auch sein lassen, weil sich derzeit das InEK weigert, offen zu legen, welche Krankenhäuser an der Kalkulation teilnehmen und welchen Häusern das vertraglich zugesagt wird. Die Häuser haben gegenüber dem InEK einen vertraglichen Anspruch darauf, dass sie nicht vonseiten des InEK gegenüber der Öffentlichkeit decouvriert werden. Einer der Gründe dafür besteht darin, dass Häuser, die an den Kalkulationen mitwirken, befürchten, dass die Publikation solcher InEK-Daten dazu führen könnte, dass sie in besonderer Weise unter die Lupe genommen werden.

Das müssen Sie abwägen. Die Überweisung des Antrags ändert an sich nichts. Man kann die Forderung erheben; dann verstärkt sie die Bedenken, die die Häuser haben. Sie werden dann stärker darauf beharren, dass das InEK ihnen einen solchen Vertrag gibt.

Wenn das InEK einen solchen Vertrag schließt, ist es natürlich an den Vertrag gebunden. Wir versuchen – das ist gemeinsame Haltung der Fachkommission DRG, der AWMF und der Bundesärztekammer –, dass wir Einblick erhalten. Insofern ist alles, was die Besorgnis verstärkt, was wir denn wohl Böses im Schilde führen, nicht hilfreich.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Was schließen wir daraus?

(Zuruf)

        Gut, Vorstandsüberweisung. Ist jemand gegen die Vorstandsüberweisung? – Bitte, Herr Dr. Albers.

Dr. Albers, Berlin:
Alles, was gerade gesagt wurde, bestärkt uns in der Bitte, einen solchen Antrag zu unterstützen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank.

(Zuruf)

        Geht es um einen Geschäftsordnungsantrag, was den Antrag 50 angeht, oder ganz allgemein? – Bitte, Herr Emminger.

Dr. Emminger, Bayern:
Herr Albers, bei allem Respekt vor Ihrem Antrag müssen wir zwei Dinge berücksichtigen. Wir schaffen mehr Bürokratie in unseren Landesärztekammern, denn diese sollen ja prüfen. Dieser Antrag nennt Aufgaben, für die wir eigentlich bereits Behörden und andere entsprechende Einrichtungen haben. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird in Bayern – mit welchem Erfolg auch immer – durch die Gewerbeaufsichtsämter geprüft. Die Weiterbildung ist sowieso entsprechend berücksichtigt. Mit dem BAT haben die Landesärztekammern nicht unbedingt etwas zu tun.

Man müsste es trennen. Ich bin der Meinung, dass der Antrag sinnvollerweise an den Vorstand überwiesen werden sollte, damit sich der Vorstand mit diesen Fragen befasst, sodass auch die Präsidenten der Landesärztekammern, die ja im Vorstand der Bundesärztekammer sind, sich dazu äußern.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke schön.

(Zuruf: Das war kein Antrag zur Geschäftsordnung,
sondern ein Sachbeitrag!)

        So habe ich das auch verstanden. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Antrag macht damit immer noch intensiv auf die Problematik aufmerksam.

 

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