Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VIII-26, der die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie betrifft:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Implementierung sinnvoller
Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten …
Es folgen vier Punkte. Sie haben den Antrag zur Kenntnis
genommen. Gibt es Wortmeldungen? – Bitte, Herr Thierse.
(Zurufe)
Dr. Thierse, Berlin: Ich denke, wir sollten
zumindest getrennt abstimmen, denn ich finde es nicht gut, die Einstellung von
Ärztinnen und Ärzten in der Vertragsarztpraxis grundsätzlich zu fördern. Sind
wir unbedingt für MVZs und andere anonyme Dinge? Wir haben bisher betont, dass
wir einem freien Beruf angehören. Dann müssen wir das in unseren eigenen Reihen
auch entsprechend handhaben. Es ist in Ordnung, dass in Einzelnfällen
angestellte Ärzte zugelassen sind, aber ich bin dagegen, aus den Praxen
Mammutbetriebe zu machen, deshalb bin ich gegen den vierten Punkt. Deshalb
bitte ich darum, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Das
können wir ja machen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte schön, Herr Lipp.
Dr. Lipp, Sachsen: Herr Thierse, als
Antragsteller stimme ich natürlich dagegen, dass etwas gestrichen wird. Nach
der neuen Berufsordnung ist es ja möglich, dass ich jemanden einstelle, wenn
die Verhältnisse es erforderlich machen. Zum anderen bekommen wir keinen
Nachwuchs, wenn wir bei den Weiterbildungsassistenten, die wir einstellen
können, weiterhin mit den drei Prozent geknebelt werden und keine
Leistungsausweitung vornehmen können. Wir jammern über den Ärztemangel, aber
wenn wir die Refinanzierung nicht sicherstellen können, müssen wir auf den
ärztlichen Nachwuchs verzichten. Die Ärztinnen, die in ihren Beruf
zurückkehren, möchten nicht voll arbeiten, sondern möchten nur mit 26 oder 30
Stunden tätig sein. Das können wir aber nicht refinanzieren. Ich bitte Sie
also, den vierten Punkt nicht zu streichen.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wenn die
Vorstandsüberweisung nicht beschlossen wird, stimmen wir über den vierten Punkt
getrennt ab. Dann stellen wir den endgültigen Antrag entweder mit dem vierten
Punkt oder ohne ihn zur Abstimmung. So ist das Verfahren.
Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Das
ist nicht der Fall. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? –
Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den
Vorstand überwiesen.
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