Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
Antrag VIII-93 von Herrn Dr. Stelzer aus Nordrhein:
Bei der Begutachtung zu einer geplanten
Richtlinien-Psychotherapie werden immer häufiger auch Psychologen zu Gutachtern
über die ärztliche Therapieplanung bestellt … Grundsätzlich sollten in einem
Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte zur Begutachtung
von Ärzten herangezogen werden.
Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Bitte, Herr Stelzer.
Dr. Stelzer, Nordrhein: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich denke, dass mein Antrag sehr speziell ist. Bevor Sie über
diesen Antrag abstimmen, möchte ich einen mündlichen Antrag einbringen, der die
Sachlage verdeutlicht. Dieser mündliche Antrag soll die Überschrift haben:
Ärzte von Ärzten zu begutachten. Dieser Antrag besteht aus einem einzigen Satz:
Grundsätzlich sollten in einem Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand
geht, nur Ärzte zur Begutachtung von Ärzten herangezogen werden.
Das ist der Antrag, den ich mündlich einbringen möchte. Ich
bitte Sie, darüber abzustimmen. Anschließend könnten wir uns mit meinem sehr
viel spezieller gefassten Antrag befassen, wenn das so korrekt ist.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das Problem
ist, dass es dieses Verfahren nicht gibt. Wenn man Ihren Antrag liest, ist das
eigentlich konkludent. Dann versteht man das so.
Dr. Stelzer, Nordrhein: Dann ist es gut.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Gut. Gibt es
weitere Wortmeldungen?
(Dr. Heister, Nordrhein: Vorstandsüberweisung!)
–
Herr Heister aus Nordrhein beantragt Vorstandsüberweisung. Gibt
es eine Gegenrede?
Dr. Pickerodt, Berlin: Ich denke, wir sollten
hier keine Beschlüsse fassen, die anderen an der Versorgung von Kranken
Beteiligten wie den Psychologen die Kompetenz bei weitgehend identischen Dingen
absprechen. Ich glaube, der Ärztetag sollte einen solchen Beschluss möglichst
vermeiden, um unnötige Konflikte mit den Psychologischen Psychotherapeuten zu
vermeiden.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Dazu bitte noch einmal Herr Stelzer.
Dr. Stelzer, Nordrhein: Zur Geschäftsordnung,
Herr Präsident: In Abänderung meines Antrags schlage ich vor, die ersten beiden
Absätze zu streichen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Als
Antragstext bleibt dann nur übrig:
Grundsätzlich sollten in einem Verfahren, bei dem es um
ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte zur Begutachtung von Ärzten
herangezogen werden.
Herr Heister hat den Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt.
(Zuruf)
– Es wird Nichtbefassung beantragt. Wer möchte gegen die
Nichtbefassung sprechen? – Keiner. Wer möchte sich mit dem Antrag nicht
befassen? – Wer ist dagegen? – Die Mehrheit möchte sich mit dem Antrag
befassen. Wer möchte sich enthalten? – Einige.
Damit kommen wir zum nächsten Geschäftsordnungsantrag: Wer
möchte den Antrag, der nur noch aus zwei Zeilen besteht, an den Vorstand
überweisen? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag in
der geänderten Fassung an den Vorstand überwiesen. Der Antrag umfasst nur
noch zwei Zeilen.
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