TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir kommen zum Antrag VIII-93 von Herrn Dr. Stelzer aus Nordrhein:

Bei der Begutachtung zu einer geplanten Richtlinien-Psychotherapie werden immer häufiger auch Psychologen zu Gutachtern über die ärztliche Therapieplanung bestellt … Grundsätzlich sollten in einem Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte zur Begutachtung von Ärzten herangezogen werden.

Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Bitte, Herr Stelzer.

Dr. Stelzer, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass mein Antrag sehr speziell ist. Bevor Sie über diesen Antrag abstimmen, möchte ich einen mündlichen Antrag einbringen, der die Sachlage verdeutlicht. Dieser mündliche Antrag soll die Überschrift haben: Ärzte von Ärzten zu begutachten. Dieser Antrag besteht aus einem einzigen Satz: Grundsätzlich sollten in einem Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte zur Begutachtung von Ärzten herangezogen werden.

Das ist der Antrag, den ich mündlich einbringen möchte. Ich bitte Sie, darüber abzustimmen. Anschließend könnten wir uns mit meinem sehr viel spezieller gefassten Antrag befassen, wenn das so korrekt ist.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Das Problem ist, dass es dieses Verfahren nicht gibt. Wenn man Ihren Antrag liest, ist das eigentlich konkludent. Dann versteht man das so.

Dr. Stelzer, Nordrhein:
Dann ist es gut.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Gut. Gibt es weitere Wortmeldungen?

(Dr. Heister, Nordrhein: Vorstandsüberweisung!)

        Herr Heister aus Nordrhein beantragt Vorstandsüberweisung. Gibt es eine Gegenrede?

Dr. Pickerodt, Berlin:
Ich denke, wir sollten hier keine Beschlüsse fassen, die anderen an der Versorgung von Kranken Beteiligten wie den Psychologen die Kompetenz bei weitgehend identischen Dingen absprechen. Ich glaube, der Ärztetag sollte einen solchen Beschluss möglichst vermeiden, um unnötige Konflikte mit den Psychologischen Psychotherapeuten zu vermeiden.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Dazu bitte noch einmal Herr Stelzer.

 

Dr. Stelzer, Nordrhein:
Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident: In Abänderung meines Antrags schlage ich vor, die ersten beiden Absätze zu streichen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Als Antragstext bleibt dann nur übrig:

Grundsätzlich sollten in einem Verfahren, bei dem es um ärztlichen Sachverstand geht, nur Ärzte zur Begutachtung von Ärzten herangezogen werden.

Herr Heister hat den Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt.

(Zuruf)

– Es wird Nichtbefassung beantragt. Wer möchte gegen die Nichtbefassung sprechen? – Keiner. Wer möchte sich mit dem Antrag nicht befassen? – Wer ist dagegen? – Die Mehrheit möchte sich mit dem Antrag befassen. Wer möchte sich enthalten? – Einige.

Damit kommen wir zum nächsten Geschäftsordnungsantrag: Wer möchte den Antrag, der nur noch aus zwei Zeilen besteht, an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung an den Vorstand überwiesen. Der Antrag umfasst nur noch zwei Zeilen.

 

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