TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Jetzt kommen wir noch zu dem Themenkomplex Sonstiges. Da wird wahrscheinlich auch Herr Holzborn vorkommen. Hier rufe ich zunächst den Antrag VIII-41 von Herrn Adam auf:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert den Verordnungsgeber auf, bei der Novellierung der Verordnung „Geprüfter Pharmareferent“ für Berufseinsteiger in den pharmazeutischen Außendienst mindestens 1 000 Unterrichtsstunden für deren Ausbildung festzuschreiben. Die erfolgreich abgelegte Prüfung ist in einem Ausweis nachzuweisen.

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Bitte, Frau Künanz.

Künanz, Nordrhein:
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, gegen diesen Antrag zu stimmen. Wir haben es in unserem Beruf auch mit sehr vielen anderen Berufen zu tun, unter anderem auch mit Pharmareferentinnen und -referenten, beispielsweise aber auch mit IT-Fachleuten. Ich denke, diese Berufsgruppen sollten ihre Qualifizierung selbst in die Hand nehmen.

(Beifall)

Wenn für uns als qualifizierte Personen sichtbar wird, dass diese Leute nicht viel auf der Kette haben, sollte jeder seine Konsequenzen daraus ziehen.

(Beifall)

Wir sollten doch in der Lage sein, das Wissen eines Pharmareferenten überprüfen zu können. Wir verlassen uns ja ohnehin nicht auf das, was man uns vorlegt.

Insofern bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Das gilt auch für den Antrag 42. Ich denke, wenn wir diese Anträge befürworten, gäbe das für die Öffentlichkeit ein recht merkwürdiges Bild von den Ärzten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Frau Künanz.

(Zuruf)

– Es wird Nichtbefassung beantragt. Aber Herr Adam möchte inhaltlich noch etwas dazu sagen.

(Zuruf)

        Das darf er doch!

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Adam, Bayern:
Wir haben gesagt: einer dafür, einer dagegen. Jetzt spreche ich dafür.

(Zuruf)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Es gibt nur eine abstimmungsmäßige Nichtbefassung. Wenn Frau Künanz inhaltlich dagegen Stellung genommen hat, dann muss auch die Möglichkeit bestehen, inhaltlich dafür Stellung zu nehmen. Dann können wir uns entscheiden, ob wir uns abstimmungsmäßig damit nicht befassen wollen.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Adam, Bayern:
Das ist doch ganz logisch und ganz einfach. Sie können dann ja beschließen. Dafür gibt es die Abstimmung.

Es geht eigentlich darum, dass wir Außendienstbesucher haben wollen, die vernünftig ausgebildet sind. Vielleicht haben Sie einmal darüber nachgedacht, dass das auch der Arzneimittelsicherheit dient. Sie wissen ja im Einzelfall gar nicht, was Ihnen schlecht ausgebildete Pharmareferenten alles erzählen. Das kann patientenschädlich sein. Also ist doch das Anliegen, dass diese Leute eine vernünftige Ausbildung haben, ganz logisch. Deshalb bitte ich Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank. Zum Antrag 41 gibt es den Antrag auf Nichtbefassung. Wer möchte sich mit dem Antrag 41 im Sinne einer Abstimmung nicht befassen? – Viele. Wer möchte das doch? – Etwas weniger, um nicht zu sagen: kaum jemand. Damit ist Nichtbefassung beschlossen.

 

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