TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Wir kommen zum Antrag VIII-75:

Der Internetauftritt der Bundesärztekammer soll innerhalb der nächsten Monate barrierefrei für Behinderte angeboten werden.

Ich nehme an, dass das eine technische Vorrichtung ist, damit Sehbehinderte und andere etwas erkennen können.

Frau Rechtsanwältin Wollersheim sagt mir gerade: Das gilt nicht für die Bundesärztekammer, sie muss sich nicht nach diesem Gesetz richten. Wir sind also nicht gesetzlich verpflichtet, dies zu tun. Die Frage ist, ob wir es dennoch tun sollen.

(Zuruf)

– Heidrun Gitter bittet darum, den Antrag an den Vorstand zu überweisen.

(Zuruf)

        Bitte schön, Frau Kollegin.

Dr. Keller, Berlin:
Dass Internetseiten behindertengerecht sein müssen, ist sowieso die Technologie der Zukunft. Daran kommt man sowieso nicht vorbei. Dieses Gesetz gilt im Moment nur für öffentliche Behörden. Es ist unter Web-Programmierern völlig klar, dass man in der nächsten Zeit sämtliche Internetseiten entsprechend umstellen muss. Es ist ohnehin die Technik, die später als einzige von den modernen Browsern gelesen werden kann.

Das ist relativ trivial. Das muss man irgendwann machen; daran kommt man gar nicht vorbei.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Frau Kollegin Keller. Sollen wir den Antrag an den Vorstand überweisen, damit sich dieser Gedanken darüber macht, wie man das am besten regelt? Sind Sie damit einverstanden? – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Ich habe einen Computer, bei dem man die Buchstaben vergrößern kann, wenn sie einem zu klein sind.

(Heiterkeit)

Auf diesem Wege sollten wir fortfahren.

 

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