TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Damit rufe ich den Antrag VIII-78 auf:

Der 108. Deutsche Ärztetag appelliert an alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte, im Falle eingetretener Fehler und Komplikationen den betroffenen Patientinnen und Patienten ihr Bedauern und ihr Mitgefühl zu bekunden. Diese Handreichung ist keinesfalls als Schuldeingeständnis zu verstehen …

Das ist ein guter Antrag. Wir haben in der Ärztekammer Nordrhein festgestellt: Von allen, die ein Gutachten bekommen, dass bei ihnen ein Fehler entstanden ist, der einen Schaden hervorgerufen hat, haben nur 85 Prozent die Angelegenheit weiter verfolgt. Die Übrigen waren mit der Entschuldigung des Arztes und dem Eingeständnis des Fehlers zufrieden und haben die Angelegenheit nicht weiter verfolgt, schon gar nicht gerichtlich, manchmal auch gar nicht mit der Versicherung. Es ist ein wichtiger vertrauensbildender Vorgang, den Herr Peters hier beantragt.

Gibt es den Wunsch, darüber zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr kommt der Antrag VIII-79:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber, Krankenhausträger, Betriebs- und Personalräte sowie Vorgesetzte auf, folgende Maßnahmen zu bewirken …

Es geht im Wesentlichen um familienfreundliche Bedingungen, um insbesondere Ärztinnen die Berufstätigkeit zu erleichtern. Ich nehme an, das ist der Hauptgrund. Will jemand den Antrag begründen? Oder begründet sich das von selbst? Ich denke schon, um diese Zeit allemal. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag VIII-87:

Die Bundesärztekammer soll im Rahmen der Versorgungsforschung die Folgen der Privatisierung von 2 Universitätsklinika (Gießen/Marburg) auf ambulante Anschlussbehandlung und stationäre Versorgung der Bevölkerung feststellen.

(Zuruf)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Es gibt auch eine Änderung vom Antragsteller selber. Ich frage zunächst einmal, ob Sie den Antrag an den Vorstand überweisen wollen. Wer ist dafür? – Wer enthält sich? – Keiner. Wer ist gegen die Überweisung? – Einzelne. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir beachten auch die Änderungen, die der Antragsteller akzeptiert hat.

Nun kommen wir noch zum Antrag VIII-94:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt grundsätzlich, dass die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin in die „curriculäre Fortbildung“ (80-stündige Fortbildung) überführt wird. Damit wird die notwendige Verbreitung der umweltmedizinischen Qualifikation gefördert. Die Bundesärztekammer wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Ständigen Konferenz für Weiterbildung für eine zügige Umsetzung der curriculären Fortbildung zu sorgen.

(Zuruf)

– Herr Thierse beantragt Vorstandsüberweisung. Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit haben wir alle gestellten Anträge behandelt.

 (Dr. Albers, Berlin: Zweite Lesung zum Antrag 50!)

 

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