Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit rufe ich den
Antrag VIII-78 auf:
Der 108. Deutsche Ärztetag appelliert an alle behandelnden
Ärztinnen und Ärzte, im Falle eingetretener Fehler und Komplikationen den
betroffenen Patientinnen und Patienten ihr Bedauern und ihr Mitgefühl zu
bekunden. Diese Handreichung ist keinesfalls als Schuldeingeständnis zu
verstehen …
Das ist ein guter Antrag. Wir haben in der Ärztekammer
Nordrhein festgestellt: Von allen, die ein Gutachten bekommen, dass bei ihnen
ein Fehler entstanden ist, der einen Schaden hervorgerufen hat, haben nur 85
Prozent die Angelegenheit weiter verfolgt. Die Übrigen waren mit der
Entschuldigung des Arztes und dem Eingeständnis des Fehlers zufrieden und haben
die Angelegenheit nicht weiter verfolgt, schon gar nicht gerichtlich, manchmal
auch gar nicht mit der Versicherung. Es ist ein wichtiger vertrauensbildender
Vorgang, den Herr Peters hier beantragt.
Gibt es den Wunsch, darüber zu sprechen? – Das ist nicht der
Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Antrag ist angenommen.
Nunmehr kommt der Antrag VIII-79:
Der 108. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber,
Krankenhausträger, Betriebs- und Personalräte sowie Vorgesetzte auf, folgende
Maßnahmen zu bewirken …
Es geht im Wesentlichen um familienfreundliche Bedingungen, um
insbesondere Ärztinnen die Berufstätigkeit zu erleichtern. Ich nehme an, das
ist der Hauptgrund. Will jemand den Antrag begründen? Oder begründet sich das
von selbst? Ich denke schon, um diese Zeit allemal. Wer möchte dem Antrag zustimmen?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Antrag VIII-87:
Die Bundesärztekammer soll im Rahmen der Versorgungsforschung
die Folgen der Privatisierung von 2 Universitätsklinika (Gießen/Marburg) auf
ambulante Anschlussbehandlung und stationäre Versorgung der Bevölkerung
feststellen.
(Zuruf)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Es gibt auch eine
Änderung vom Antragsteller selber. Ich frage zunächst einmal, ob Sie den Antrag
an den Vorstand überweisen wollen. Wer ist dafür? – Wer enthält sich? – Keiner.
Wer ist gegen die Überweisung? – Einzelne. Damit ist der Antrag an den
Vorstand überwiesen. Wir beachten auch die Änderungen, die der
Antragsteller akzeptiert hat.
Nun kommen wir noch zum Antrag VIII-94:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt grundsätzlich, dass die
Zusatzbezeichnung Umweltmedizin in die „curriculäre Fortbildung“ (80-stündige
Fortbildung) überführt wird. Damit wird die notwendige Verbreitung der
umweltmedizinischen Qualifikation gefördert. Die Bundesärztekammer wird
beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Ständigen Konferenz für Weiterbildung für
eine zügige Umsetzung der curriculären Fortbildung zu sorgen.
(Zuruf)
– Herr Thierse beantragt Vorstandsüberweisung. Gibt es dazu
eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen Antrag an den
Vorstand überweisen? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit haben wir alle gestellten Anträge behandelt.
(Dr. Albers, Berlin: Zweite Lesung zum Antrag 50!)
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