Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Richtig. Der
Antrag lautet:
Die Landesärztekammern überprüfen die Krankenhäuser ihrer
Region, die Vergleichsdaten an das Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus (InEK) liefern …
Es werden sodann fünf Forderungen aufgeführt. Der letzte Satz
des Antrags lautet:
Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden den anderen
Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.
Herr Albers hat festgestellt, dass diese Daten zu bekommen
sind, weshalb die Landesärztekammern doch eine Überprüfung vornehmen können.
Bitte schön, Herr Albers, Sie haben das Wort, um zu begründen,
weshalb Sie eine zweite Lesung dieses Antrags haben möchten.
Dr. Albers, Berlin: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Dieses
InEK-System schafft eine virtuelle Welt von Krankenhäusern, dem sich die reale
Welt der Krankenhäuser auf einem niedrigen Personalniveau anpassen soll.
(Beifall)
Es ist ein System des Benchmarkings, mit dem in jeder Region
nachgewiesen werden kann, dass in einer anderen Region billiger gearbeitet
werden kann. Deshalb ist es in der zukünftigen Auseinandersetzung eine ganz
wesentliche Forderung, dass die Daten transparent werden.
Kollege Henke hat vorhin erklärt, wie schwierig es ist, an
diese Daten heranzukommen. Aber die Krankenhäuser sind bekannt. Für 2005 sind
es insgesamt 220 Vertragskrankenhäuser, die mit Namen aus dem Internet zu
ziehen sind, aufgeschlüsselt nach Regionen. Diese InEK-Daten haben in der
personalpolitischen Diskussion eine ungeheure Bedeutung. Es macht überhaupt
keinen Sinn, auf der Megaebene bessere Arbeitsbedingungen und mehr Stellen zu
fordern und den Ärztemangel zu beklagen, um dann im Alltag vor Ort vor Daten zu
kapitulieren, von denen wir wissen, dass sie nicht korrekt sind.
(Beifall)
Glauben Sie mir: Wenn wir in den Betriebsratssitzungen mit der
Geschäftsführung diskutieren, bekommen wir regelmäßig diese Daten
entgegengehalten. Wir wissen, dass sie falsch sind, aber unsere Nachfragen
werden dann genauso beantwortet wie hier vom Kollegen Henke. Davon können wir
unsere Personalpolitik im ärztlichen Bereich nicht abhängig machen. Das ist die
Kapitulation!
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Albers. Herr Henke hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn diese Transparenz gewünscht wird,
muss man einen Antrag stellen, der den Vorstand der Bundesärztekammer und die
Krankenhausgremien der Bundesärztekammer und die Fachkommission DRG der Bundesärztekammer
und der AWMF in der erhobenen Forderung unterstützt, dass die Daten, die das InEK
heute nur gepoolt zur Verfügung stellt, bezogen auf die Datenquellen offen
gelegt werden. Das kann man machen; das ist eine gescheite Forderung, die wir
auch erhoben haben.
Das InEK sagt uns dazu, dass es diese Forderung nicht erfüllen
kann, weil es in den Verträgen mit den einzelnen Häusern bezüglich des
Datenschutzes des einzelnen Krankenhauses vertragliche Verpflichtungen
eingegangen ist. Aus der Interessenlage des einzelnen Krankenhauses heraus ist
das ja auch nachzuvollziehen.
Das Problem ist nicht, dass wir diese Forderung nicht erheben
würden, sondern das Problem ist, dass wir beim InEK nur einen Datenpool haben,
unser Wunsch sich aber auf die Transparenz der Daten, auf die einzelnen Häuser
bezogen, richtet. Diese Forderung muss man aber an das InEK richten. Sie ist
nicht über die Landesärztekammern zu steuern.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Wir
können das zwar beschließen, aber die Krankenhäuser sind nicht verpflichtet,
die Daten zu liefern. Ist das so richtig? Wir können das wünschen, aber es ist
nicht sicher, dass wir damit Erfolg haben, weil wir nicht berechtigt sind, das
zu erzwingen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Einer hat dafür, einer hat dagegen gesprochen. Jetzt müssen
wir uns entscheiden, ob wir eine zweite Lesung durchführen. Wer ist für eine
zweite Lesung zu diesem Punkt?
(Zuruf)
– Jetzt sind wir in der Abstimmung. Irgendwann muss auch
einmal abgestimmt werden.
Ich frage noch einmal: Wer möchte die zweite Lesung? – Wer
möchte das nicht? – Wir müssen leider zählen. Wenn ein Drittel der insgesamt
abgestimmt Habenden eine zweite Lesung will, muss diese durchgeführt werden.
Das können wir nur ermitteln, indem wir zählen. Dabei kann natürlich
herauskommen, dass wir nicht mehr beschlussfähig sind. Dann können wir es nicht
mehr durchführen.
(Zurufe)
– Das geht nur, wenn Herr Albers seinen Antrag auf
Durchführung einer zweiten Lesung zurückzieht. Wenn er seinen Antrag
aufrechterhält, müssen wir zählen. Wenn wir dann feststellen, dass wir nicht
mehr beschlussfähig sind, geht die ganze Geschichte ins Leere. Dann beschließen
wir den Ärztetag auf würdige Weise.
Herr Albers, sind Sie bereit, Ihren Antrag zurückzuziehen? –
Nicht. Dann bitte ich um Auszählung. Wir hoffen, dass wir beschlussfähig sind.
Ich frage also noch einmal: Wer möchte eine zweite Lesung?
Bitte zählen. – So wenige sind wir gar nicht. Ich bin jetzt auch Delegierter,
ich bin Ersatzdelegierter!
(Heiterkeit)
Rudolf Henke auch. Wir sind als Ersatzdelegierte eingesprungen.
– Wer möchte keine zweite Lesung? – Wir sind beschlussfähig.
(Beifall)
84 waren für die zweite Lesung, 43 dagegen.
(Zuruf: Enthaltungen!)
– Enthaltungen gibt es auch noch? Bei einer so wichtigen
Frage? Wer möchte sich enthalten? – Niemand.
Es sind 127 Delegierte anwesend. 126 Delegierte brauchen wir
zur Beschlussfähigkeit. Wehe, es geht einer weg! Wir müssen ja auch noch
darüber beschließen, wo der 110. Deutsche Ärztetag stattfinden soll. Ich bitte
Sie, das jetzt noch durchzustehen.
Die zweite Lesung ist beschlossen. Der Antrag VIII-50
kommt noch einmal auf die Tagesordnung. Möchte sich dazu jemand äußern? –
Bitte, Herr Veelken.
Veelken, Berlin: Ich möchte für diesen Antrag
sprechen. Es geht nicht darum, dass wir die InEK-Daten haben wollen. Jeder
weiß, dass sie vertraulich sind. Aber diese InEK-Daten sind die Grundlage für
die ganzen Berechnungen, unter denen wir leiden. Wir hätten gern an den Quellen
überprüft, ob die Krankenhäuser, die diese Daten geliefert haben, Überstunden
bezahlen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird usw. Das ist eine originäre
Aufgabe.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich
jetzt: Wer möchte unter diesen neuen Aspekten dem Antrag 50 zustimmen? – Wer
will ihn ablehnen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag in der zweiten
Lesung angenommen.
Ich rufe nun Tagesordnungspunkt XIII auf:
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