TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 6. Mai 2005

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Richtig. Der Antrag lautet:

Die Landesärztekammern überprüfen die Krankenhäuser ihrer Region, die Vergleichsdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern …

Es werden sodann fünf Forderungen aufgeführt. Der letzte Satz des Antrags lautet:

Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden den anderen Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.

Herr Albers hat festgestellt, dass diese Daten zu bekommen sind, weshalb die Landesärztekammern doch eine Überprüfung vornehmen können.

Bitte schön, Herr Albers, Sie haben das Wort, um zu begründen, weshalb Sie eine zweite Lesung dieses Antrags haben möchten.

Dr. Albers, Berlin:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses
InEK-System schafft eine virtuelle Welt von Krankenhäusern, dem sich die reale Welt der Krankenhäuser auf einem niedrigen Personalniveau anpassen soll.

(Beifall)

Es ist ein System des Benchmarkings, mit dem in jeder Region nachgewiesen werden kann, dass in einer anderen Region billiger gearbeitet werden kann. Deshalb ist es in der zukünftigen Auseinandersetzung eine ganz wesentliche Forderung, dass die Daten transparent werden.

Kollege Henke hat vorhin erklärt, wie schwierig es ist, an diese Daten heranzukommen. Aber die Krankenhäuser sind bekannt. Für 2005 sind es insgesamt 220 Vertragskrankenhäuser, die mit Namen aus dem Internet zu ziehen sind, aufgeschlüsselt nach Regionen. Diese InEK-Daten haben in der personalpolitischen Diskussion eine ungeheure Bedeutung. Es macht überhaupt keinen Sinn, auf der Megaebene bessere Arbeitsbedingungen und mehr Stellen zu fordern und den Ärztemangel zu beklagen, um dann im Alltag vor Ort vor Daten zu kapitulieren, von denen wir wissen, dass sie nicht korrekt sind.

(Beifall)

Glauben Sie mir: Wenn wir in den Betriebsratssitzungen mit der Geschäftsführung diskutieren, bekommen wir regelmäßig diese Daten entgegengehalten. Wir wissen, dass sie falsch sind, aber unsere Nachfragen werden dann genauso beantwortet wie hier vom Kollegen Henke. Davon können wir unsere Personalpolitik im ärztlichen Bereich nicht abhängig machen. Das ist die Kapitulation!

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Albers. Herr Henke hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn diese Transparenz gewünscht wird, muss man einen Antrag stellen, der den Vorstand der Bundesärztekammer und die Krankenhausgremien der Bundesärztekammer und die Fachkommission DRG der Bundesärztekammer und der AWMF in der erhobenen Forderung unterstützt, dass die Daten, die das InEK heute nur gepoolt zur Verfügung stellt, bezogen auf die Datenquellen offen gelegt werden. Das kann man machen; das ist eine gescheite Forderung, die wir auch erhoben haben.

Das InEK sagt uns dazu, dass es diese Forderung nicht erfüllen kann, weil es in den Verträgen mit den einzelnen Häusern bezüglich des Datenschutzes des einzelnen Krankenhauses vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist. Aus der Interessenlage des einzelnen Krankenhauses heraus ist das ja auch nachzuvollziehen.

Das Problem ist nicht, dass wir diese Forderung nicht erheben würden, sondern das Problem ist, dass wir beim InEK nur einen Datenpool haben, unser Wunsch sich aber auf die Transparenz der Daten, auf die einzelnen Häuser bezogen, richtet. Diese Forderung muss man aber an das InEK richten. Sie ist nicht über die Landesärztekammern zu steuern.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Danke. Wir können das zwar beschließen, aber die Krankenhäuser sind nicht verpflichtet, die Daten zu liefern. Ist das so richtig? Wir können das wünschen, aber es ist nicht sicher, dass wir damit Erfolg haben, weil wir nicht berechtigt sind, das zu erzwingen. Das ist ein wichtiger Punkt.

Einer hat dafür, einer hat dagegen gesprochen. Jetzt müssen wir uns entscheiden, ob wir eine zweite Lesung durchführen. Wer ist für eine zweite Lesung zu diesem Punkt?

(Zuruf)

– Jetzt sind wir in der Abstimmung. Irgendwann muss auch einmal abgestimmt werden.

Ich frage noch einmal: Wer möchte die zweite Lesung? – Wer möchte das nicht? – Wir müssen leider zählen. Wenn ein Drittel der insgesamt abgestimmt Habenden eine zweite Lesung will, muss diese durchgeführt werden. Das können wir nur ermitteln, indem wir zählen. Dabei kann natürlich herauskommen, dass wir nicht mehr beschlussfähig sind. Dann können wir es nicht mehr durchführen.

(Zurufe)

– Das geht nur, wenn Herr Albers seinen Antrag auf Durchführung einer zweiten Lesung zurückzieht. Wenn er seinen Antrag aufrechterhält, müssen wir zählen. Wenn wir dann feststellen, dass wir nicht mehr beschlussfähig sind, geht die ganze Geschichte ins Leere. Dann beschließen wir den Ärztetag auf würdige Weise.

Herr Albers, sind Sie bereit, Ihren Antrag zurückzuziehen? – Nicht. Dann bitte ich um Auszählung. Wir hoffen, dass wir beschlussfähig sind.

Ich frage also noch einmal: Wer möchte eine zweite Lesung? Bitte zählen. – So wenige sind wir gar nicht. Ich bin jetzt auch Delegierter, ich bin Ersatzdelegierter!

(Heiterkeit)

Rudolf Henke auch. Wir sind als Ersatzdelegierte eingesprungen. – Wer möchte keine zweite Lesung? – Wir sind beschlussfähig.

(Beifall)

84 waren für die zweite Lesung, 43 dagegen.

(Zuruf: Enthaltungen!)

– Enthaltungen gibt es auch noch? Bei einer so wichtigen Frage? Wer möchte sich enthalten? – Niemand.

Es sind 127 Delegierte anwesend. 126 Delegierte brauchen wir zur Beschlussfähigkeit. Wehe, es geht einer weg! Wir müssen ja auch noch darüber beschließen, wo der 110. Deutsche Ärztetag stattfinden soll. Ich bitte Sie, das jetzt noch durchzustehen.

Die zweite Lesung ist beschlossen. Der Antrag VIII-50 kommt noch einmal auf die Tagesordnung. Möchte sich dazu jemand äußern? – Bitte, Herr Veelken.

Veelken, Berlin:
Ich möchte für diesen Antrag sprechen. Es geht nicht darum, dass wir die InEK-Daten haben wollen. Jeder weiß, dass sie vertraulich sind. Aber diese InEK-Daten sind die Grundlage für die ganzen Berechnungen, unter denen wir leiden. Wir hätten gern an den Quellen überprüft, ob die Krankenhäuser, die diese Daten geliefert haben, Überstunden bezahlen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird usw. Das ist eine originäre Aufgabe.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich jetzt: Wer möchte unter diesen neuen Aspekten dem Antrag 50 zustimmen? – Wer will ihn ablehnen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag in der zweiten Lesung angenommen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt XIII auf:

 

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