TOP XI: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2005/2006 (01.07.2005 – 30.06.2006)

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Dr. Calles, Bayern:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Thierse, ich erkläre es Ihnen gern; es waren schon mehrere Kollegen bei mir und haben mich gefragt, wie das zu verstehen sei. Ich bin seit über zehn Jahren in diesem Gremium tätig. Da lernt man eine ganze Menge. Es gibt den Spruch: Man muss das Unmögliche fordern, um das Mögliche zu erreichen. Es gibt auch die Taktik des abgestuften Verhaltens. So bin ich verfahren.

Natürlich weiß ich – ich bin ja lange genug dabei –, dass das, was ich eigentlich will, nicht durchgeht. Um größeren Schaden zu vermeiden, muss man andere Anträge entweder unterstützen oder selbst einbringen, von denen man glaubt, dass sie noch sinnbringend sein können. Das als Erklärung.

(Vereinzelt Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten die Sorgen, die wir – ich kann hier nur für die Delegierten aus Bayern sprechen – uns um die Finanzen, insbesondere auch die Finanzen der Landesärztekammern, machen, zur Kenntnis nehmen und ernst nehmen. Wir haben hier einen Haushalt, der – bereinigt – um über 10 Prozent steigt. Die 8 Prozent sind völlig korrekt, aber Sie dürfen bitte nicht vergessen, dass der Referenzhaushalt, auf den er sich bezieht, selbstverständlich noch mit Kosten beladen war, die vom Umzug nach Berlin stammen. Man muss diese Kosten fairerweise herausrechnen.

Es gibt die Forderung, mehr als acht Stellen neu zu schaffen. Wir müssen sehen, dass wir uns langfristig festlegen. Es besteht ohne weiteres die Möglichkeit, dass in den nächsten Jahren irgendwann der Gewinn des Deutschen Ärzte-Verlags einbricht. Dann werden einige Landesärztekammern in Turbulenzen geraten. Wenn diese hohen Gewinne – Herr Kollege Fuchs hat ja vorhin gesagt, dass es hohe Gewinne sind, die wir im Moment glücklicherweise einstellen können – wegfallen, müssen die Landesärztekammern diese Summe aus ihren Mitgliedsbeiträgen aufbringen.

Wenn ich dann noch in der vorletzten Ausgabe des „Deutschen Ärzteblatts“ gelesen habe, dass die Konsultationsgebühr in Mecklenburg-Vorpommern nach einem Schiedsspruch auf mindestens 1,5 Cent festgelegt wird, dann muss ich sagen: Das bedeutet nichts anderes, als dass in der niedergelassenen Praxis ab dem Zweitkontakt mit dem Patienten Behandlung und Beratung zu einem Umsatzwert – kein Gewinn! – von 50 Cent erbracht werden müssen.

Ich bitte Sie, diese Dinge zu bedenken und an der einen oder anderen Stelle den Anträgen zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Schönen Dank, Herr Calles. Als nächster Redner bitte Herr Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

 

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