Prof. Dr. Fuchs, Referent: Meine Damen und
Herren! Auch ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Calles und auf seinen
Antrag XI-2 eingehen. Dieser Antrag ist recht komplex. Es geht um zwei
Sachverhalte; das hat Herr Professor Flenker bereits herausgearbeitet. Es geht
nicht nur um die Versorgungsforschung, sondern es geht auch um die Telematik.
Die Kosten für die Versorgungsforschung sind aufgeteilt in Sachkosten und in
personalbezogene Aufwendungen.
Sollte nachher die Situation entstehen, dass einzeln
abgestimmt wird, möchte ich aus meiner Sicht betonen, dass wir mit den
Sachkosten nicht viel anfangen können, wenn die beiden Personalstellen nicht
genehmigt werden. Das ist gerade so, als wenn Sie 500 000 Euro für den Bau
eines Hauses bereit stellen, allerdings unter der Auflage, dass kein Controller
und kein Architekt mit der Sache befasst werden dürfen. Wenn wir dieses Projekt
stemmen sollen und wollen, brauchen wir die dafür erforderliche
Personalausstattung. Die Dinge sind nicht voneinander zu trennen. Dies möchte
ich Ihnen auch aus meinem Verständnis der Amtsführung heraus sagen.
Herr Calles hat seine Sorge über die Haushaltsentwicklung bei
der Bundesärztekammer ausgedrückt. Er inkriminiert, dass der Haushalt –
bereinigt – um über 10 Prozent steigt. Ich weiß nicht, wie er zu dieser Zahl
kommt. Er beklagt sich über acht Stellen. Das ist inklusive HPC. Die
Projektgeschäftsstelle Elektronischer Arztausweis ist eingerichtet. Alle
Stellen, über die wir Sie um Abstimmung bitten, sind in den Finanzgremien hin-
und herüberlegt worden. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es einfach
nicht anders geht. Diese Botschaft möchte ich Ihnen ganz deutlich vermitteln.
Das Fanal an die Wand zu malen, dass es beim Deutschen
Ärzte-Verlag große Gewinneinbrüche gibt, kann ich nicht verhindern. Aber ich
möchte hier betonen, dass die Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags
auch für die Zukunft so vorgesehen ist, dass wir mit einer gewissen
Verstetigung rechnen dürfen. Der Deutsche Ärzte-Verlag kann auch durch seine
Rücklagenpolitik dafür sorgen, dass die Gesellschafter nicht durch
Gewinneinbrüche durchgeschüttelt werden.
Ich habe ganz großen Respekt vor der Situation, in der vor
allem auch die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind, wenn die
Punktwerte weiter verfallen. Ich meine aber, dass wir jetzt zwei Möglichkeiten
haben: dies zu bejammern und zu sagen, die Politik solle es richten, es müsse
besser werden; oder aber zu versuchen, dasjenige Instrument in die Hand zu
nehmen, mit dem wir vielleicht Perspektiven entwickeln können. Ich denke, wir
sind gut beraten, wenn wir uns gegenüber der Politik antizyklisch verhalten.
Insofern plädiere ich aus tiefer Überzeugung dafür, dass wir diesen Betrag, den
uns die Versorgungsforschung kostet, in die Hand nehmen.
Ich darf ergänzend noch begründen, warum die Streichung der
Planstelle des Dokumentars bzw. der Dokumentarin für das Dezernat III ein
strategischer Fehler wäre. Es tut mir Leid, wenn ich Sie jetzt mit Details
behelligen muss. Diese Stellen sind alle sorgsam geprüft worden. Wir beantragen
sie im Lichte der Tatsache, dass wir sehr wohl aus dem Koordinierungsausschuss
bzw. aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss heraus sind. Gleichwohl hat die
Bundesärztekammer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss wichtige Aufgaben
wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört, dass wir das Recht unserer Stellungnahme
ausüben. Wir müssen uns positionieren gegenüber den Gutachten des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin. Hier müssen wir uns
themenspezifisch zu hochkomplexen Sachverhalten äußern. Es geht um Aussagen zum
Ausschluss von Behandlungsmethoden aus dem Leistungskatalog in der GKV. Wir
müssen Stellung nehmen zum Leistungsausschluss bei DRGs, bei
Mindestmengenregelungen, bei DMPs. Das kann man nicht einfach nur plakativ tun,
sondern die Äußerungen der Bundesärztekammer haben deshalb Gewicht, weil sie
gut sind. Ich kann Ihnen auch berichten: Manchmal wird es als ausgesprochen
störend empfunden, dass wir mit guten Stellungnahmen einfach dazwischengehen.
Wir beeinflussen von daher die Beratungsergebnisse auch des Gemeinsamen
Bundesausschusses. Es handelt sich also nicht um veröffentlichte
Einzelmeinungen, die als interessengeleitet disqualifiziert werden, sondern wir
tragen dazu bei, dass die Ärzte nach wie vor vernünftige Arbeit leisten können
und aus dem Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und Haftungsrecht ein Stück weit
herausgehalten werden. Wir haben ja die Situation, dass nach dem Haftungsrecht
von den Ärzten mehr verlangt wird, als es das Sozialrecht ermöglicht. Wir
betrachten es als unsere Aufgabe, da mit guten Stellungnahmen dazwischenzugehen.
Nun können Sie glauben, dass die Dokumentation, das Erarbeiten
solcher Stellungnahmen, die Literaturrecherchen von einer guten Sekretärin
erledigt werden können. Ich muss ausdrücklich sagen: Dies geht nicht. Das ist
auch nicht durch den Archivdienst des Hauses zu bewerkstelligen, sondern wir
brauchen hier eine hoch professionelle Kraft, die mit Datenbanken umzugehen
versteht, sodass die Stellungnahmen der Bundesärztekammer auch unter großem
zeitlichen Druck erstellt werden können.
Es wäre wirklich fatal, wenn Sie uns diese Möglichkeit
abschnitten. Deshalb spreche ich mich sehr dafür aus, dass Sie uns erlauben,
die Positionen, die nach dem Antrag 2 gestrichen werden sollen, zu besetzen.
Selbstverständlich schließe ich das Paket der Versorgungsforschung hier mit
ein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Fuchs. Jetzt bitte Frau Professor Braun aus Berlin.
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