TOP XI: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2005/2006 (01.07.2005 – 30.06.2006)

3. Tag: Donnerstag, 5. Mai 2005 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Referent:
Meine Damen und Herren! Auch ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Calles und auf seinen Antrag XI-2 eingehen. Dieser Antrag ist recht komplex. Es geht um zwei Sachverhalte; das hat Herr Professor Flenker bereits herausgearbeitet. Es geht nicht nur um die Versorgungsforschung, sondern es geht auch um die Telematik. Die Kosten für die Versorgungsforschung sind aufgeteilt in Sachkosten und in personalbezogene Aufwendungen.

Sollte nachher die Situation entstehen, dass einzeln abgestimmt wird, möchte ich aus meiner Sicht betonen, dass wir mit den Sachkosten nicht viel anfangen können, wenn die beiden Personalstellen nicht genehmigt werden. Das ist gerade so, als wenn Sie 500 000 Euro für den Bau eines Hauses bereit stellen, allerdings unter der Auflage, dass kein Controller und kein Architekt mit der Sache befasst werden dürfen. Wenn wir dieses Projekt stemmen sollen und wollen, brauchen wir die dafür erforderliche Personalausstattung. Die Dinge sind nicht voneinander zu trennen. Dies möchte ich Ihnen auch aus meinem Verständnis der Amtsführung heraus sagen.

Herr Calles hat seine Sorge über die Haushaltsentwicklung bei der Bundesärztekammer ausgedrückt. Er inkriminiert, dass der Haushalt – bereinigt – um über 10 Prozent steigt. Ich weiß nicht, wie er zu dieser Zahl kommt. Er beklagt sich über acht Stellen. Das ist inklusive HPC. Die Projektgeschäftsstelle Elektronischer Arztausweis ist eingerichtet. Alle Stellen, über die wir Sie um Abstimmung bitten, sind in den Finanzgremien hin- und herüberlegt worden. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es einfach nicht anders geht. Diese Botschaft möchte ich Ihnen ganz deutlich vermitteln.

Das Fanal an die Wand zu malen, dass es beim Deutschen Ärzte-Verlag große Gewinneinbrüche gibt, kann ich nicht verhindern. Aber ich möchte hier betonen, dass die Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags auch für die Zukunft so vorgesehen ist, dass wir mit einer gewissen Verstetigung rechnen dürfen. Der Deutsche Ärzte-Verlag kann auch durch seine Rücklagenpolitik dafür sorgen, dass die Gesellschafter nicht durch Gewinneinbrüche durchgeschüttelt werden.

Ich habe ganz großen Respekt vor der Situation, in der vor allem auch die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind, wenn die Punktwerte weiter verfallen. Ich meine aber, dass wir jetzt zwei Möglichkeiten haben: dies zu bejammern und zu sagen, die Politik solle es richten, es müsse besser werden; oder aber zu versuchen, dasjenige Instrument in die Hand zu nehmen, mit dem wir vielleicht Perspektiven entwickeln können. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir uns gegenüber der Politik antizyklisch verhalten. Insofern plädiere ich aus tiefer Überzeugung dafür, dass wir diesen Betrag, den uns die Versorgungsforschung kostet, in die Hand nehmen.

Ich darf ergänzend noch begründen, warum die Streichung der Planstelle des Dokumentars bzw. der Dokumentarin für das Dezernat III ein strategischer Fehler wäre. Es tut mir Leid, wenn ich Sie jetzt mit Details behelligen muss. Diese Stellen sind alle sorgsam geprüft worden. Wir beantragen sie im Lichte der Tatsache, dass wir sehr wohl aus dem Koordinierungsausschuss bzw. aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss heraus sind. Gleichwohl hat die Bundesärztekammer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört, dass wir das Recht unserer Stellungnahme ausüben. Wir müssen uns positionieren gegenüber den Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin. Hier müssen wir uns themenspezifisch zu hochkomplexen Sachverhalten äußern. Es geht um Aussagen zum Ausschluss von Behandlungsmethoden aus dem Leistungskatalog in der GKV. Wir müssen Stellung nehmen zum Leistungsausschluss bei DRGs, bei Mindestmengenregelungen, bei DMPs. Das kann man nicht einfach nur plakativ tun, sondern die Äußerungen der Bundesärztekammer haben deshalb Gewicht, weil sie gut sind. Ich kann Ihnen auch berichten: Manchmal wird es als ausgesprochen störend empfunden, dass wir mit guten Stellungnahmen einfach dazwischengehen. Wir beeinflussen von daher die Beratungsergebnisse auch des Gemeinsamen Bundesausschusses. Es handelt sich also nicht um veröffentlichte Einzelmeinungen, die als interessengeleitet disqualifiziert werden, sondern wir tragen dazu bei, dass die Ärzte nach wie vor vernünftige Arbeit leisten können und aus dem Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und Haftungsrecht ein Stück weit herausgehalten werden. Wir haben ja die Situation, dass nach dem Haftungsrecht von den Ärzten mehr verlangt wird, als es das Sozialrecht ermöglicht. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, da mit guten Stellungnahmen dazwischenzugehen.

Nun können Sie glauben, dass die Dokumentation, das Erarbeiten solcher Stellungnahmen, die Literaturrecherchen von einer guten Sekretärin erledigt werden können. Ich muss ausdrücklich sagen: Dies geht nicht. Das ist auch nicht durch den Archivdienst des Hauses zu bewerkstelligen, sondern wir brauchen hier eine hoch professionelle Kraft, die mit Datenbanken umzugehen versteht, sodass die Stellungnahmen der Bundesärztekammer auch unter großem zeitlichen Druck erstellt werden können.

Es wäre wirklich fatal, wenn Sie uns diese Möglichkeit abschnitten. Deshalb spreche ich mich sehr dafür aus, dass Sie uns erlauben, die Positionen, die nach dem Antrag 2 gestrichen werden sollen, zu besetzen. Selbstverständlich schließe ich das Paket der Versorgungsforschung hier mit ein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe:
Vielen Dank, Herr Fuchs. Jetzt bitte Frau Professor Braun aus Berlin.

 

© 2005, Bundesärztekammer.