Dr. Voigt, Niedersachsen: Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Stellung nehmen zu den Anträgen
XI-2 bis XI-4 und mich im Wesentlichen meinen Vorrednern anschließen, sofern
sie für eine Ablehnung dieser Anträge plädiert haben. Wir haben heute intensiv
über die Versorgungsforschung diskutiert. Uns war bei der Entscheidung heute
Morgen bereits klar, dass wir ohne eine gewisse finanzielle Subventionierung
dieses Beschlusses natürlich nichts bewirken können. Wenn wir uns heute Morgen
mit großer Mehrheit für die Versorgungsforschung ausgesprochen haben, müssen
wir auch die Mittel bereitstellen, damit dieses Projekt in Angriff genommen
werden kann.
Die Überlegung, andere Institutionen zur Finanzierung mit
heranzuziehen, halte ich für völlig legitim. Die Argumente, die mein Vorredner
bezüglich der übermäßig belasteten Kolleginnen und Kollegen vorgetragen hat,
möchte ich ein bisschen relativieren. Es gibt bei den Kammerbeiträgen eine nach
Einkommen gewichtete Verteilung. Derjenige, der mehr verdient, beteiligt sich
am Kammerbeitrag mehr als jemand, der wenig verdient. Natürlich stellen sich
die Einkommensverhältnisse in den Praxen immer noch anders dar als bei den
jüngeren Kollegen in der Klinik. Daher halte ich das Argument, dass die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte übermäßig gemolken werden, für
problematisch. Das treibt einen neuen Keil zwischen Krankenhausärzte und
niedergelassene Ärzte.
(Beifall)
Das kann an diesem Punkt einfach nicht wahr sein. Das dürfen
wir nicht zulassen.
Meine herzliche Bitte lautet: Lehnen Sie die Anträge XI-2 bis
XI-4 ab und geben Sie dem Vorstand der Bundesärztekammer diejenigen
finanziellen Mittel, die er braucht, um die Versorgungsforschung in Gang zu
setzen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Jetzt Herr Koch als Referent. Bitte schön.
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