Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Arbeitssituation der niedergelassenen Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II – 09
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II – 09a

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren und Dr. Zollner (Drucksache II-09) unter Berücksichtigung des Antrages von Prof. Dr. Griebenow, Prof. Dr. Bertram und Dr. Mitrenga (Drucksache II-09a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte haben einen sehr fordernden und verantwortungsvollen Arbeitsalltag mit vielen bürokratischen Lasten zusätzlich zur Patientenversorgung. Die sich stetig verschlechternden Arbeitsbedingungen gefährden ihre psychische und physische Gesundheit. Dies zeigt die von der Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchow-Bundes 2004 durchgeführte schriftliche Befragung von 6 000 hausärztlich und fachärztlich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in 12 Bundesländern. Folgende Punkte können dazu beitragen, die gesundheitsgefährdende Belastung zu reduzieren:

1.     Die Ärztekammern mögen für ihre Mitglieder weiterhin zur Verfügung stellen:

-     Seminare zum Stress-Management und zur gesundheitsfördernden Lebensführung für Ärztinnen und Ärzte

-     Angebote zum ärztlichen Zeitmanagement in der Praxis, ggf. auch im Rahmen von Qualitätsmanagement

-     Angebote zum Kommunikationstraining und Verbesserung der sozialen Kompetenz

-     Bereitstellung anonymer Anlaufstellen und Hot-Lines zur Information über Therapiemöglichkeiten für psychisch und physisch überforderte/Burnout- und suchtgefährdete Ärztinnen und Ärzte z. B. wie von der Bayerischen Landesärztekammer beim Berufsständischen Versorgungswerk

2.     Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu verändern, dass

-     eine größere Flexibilität im Vertragsarztwesen die bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiären Pflichten ermöglicht. Hierzu gehören flexiblere Möglichkeiten zur Anstellung von Ärzten und Ärztinnen, zu Vertretungsmöglichkeiten in Praxen von niedergelassenen Ärzten und eine Erweiterung der Job-Sharing-Regelung bei Praxen mit geringem Umfang

-     die zeitkostende und kräftezehrende Bürokratie auf das Notwendige und sinnvolle Mindestmaß reduziert wird

 

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