ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 04
Der Antrag von Prof. Dr. Kahlke (Drucksache III-04)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Ärztinnen und Ärzte in
Klinik, Praxis und anderen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung
geraten zunehmend in Entscheidungskonflikte, wenn sie Menschen ohne legalen
Aufenthaltsstatus behandeln.
In der Bundesrepublik
Deutschland leben zwischen 500 000 – 1,4 Mio. Flüchtlinge ohne Papiere,
sog. Illegale. Allgemeine Erfahrungen haben ergeben, dass unter dieser
Menschengruppe ein relativ hoher Krankenstand vorherrscht, zum Teil auch durch
ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose, HIV- und andere Infektionen. Aus der
Angst vor Aufdeckung des illegalen Status und drohender Abschiebung scheuen
viele, sich medizinisch versorgen zu lassen, nicht selten mit gefährlichen
Folgen für sie selbst und ihre Umgebung.
Der Gesundheitszustand dieser
in unserem Lande lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aber auch die
bei fehlender Behandlung entstehenden Risiken durch übertragbare Krankheiten,
können der Ärzteschaft nicht gleichgültig sein.
Deshalb ist es erforderlich:
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die bis heute unklare
Situation der medizinischen Versorgung dieser Gruppe zu untersuchen
-
die gesetzliche Voraussetzung
zu schaffen für ein System anonymer Behandlungsangebote für Flüchtlinge ohne
Papiere, damit wenigstens die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist.
In Erfüllung unserer ärztlich-ethischen
beruflichen Verpflichtung wollen wir diese in unserem Lande lebenden
Menschen im Krankheitsfall behandeln, wie andere Patienten auch.
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