Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 04

Der Antrag von Prof. Dr. Kahlke (Drucksache III-04) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Ärztinnen und Ärzte in Klinik, Praxis und anderen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung geraten zunehmend in Entscheidungskonflikte, wenn sie Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus behandeln.

In der Bundesrepublik Deutschland leben zwischen 500 000 – 1,4 Mio. Flüchtlinge ohne Papiere, sog. Illegale. Allgemeine Erfahrungen haben ergeben, dass unter dieser Menschengruppe ein relativ hoher Krankenstand vorherrscht, zum Teil auch durch ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose, HIV- und andere Infektionen. Aus der Angst vor Aufdeckung des illegalen Status und drohender Abschiebung scheuen viele, sich medizinisch versorgen zu lassen, nicht selten mit gefährlichen Folgen für sie selbst und ihre Umgebung.

Der Gesundheitszustand dieser in unserem Lande lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aber auch die bei fehlender Behandlung entstehenden Risiken durch übertragbare Krankheiten, können der Ärzteschaft nicht gleichgültig sein.

Deshalb ist es erforderlich:

-     die bis heute unklare Situation der medizinischen Versorgung dieser Gruppe zu untersuchen

-     die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen für ein System anonymer Behandlungsangebote für Flüchtlinge ohne Papiere, damit wenigstens die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist.

In Erfüllung unserer ärztlich-ethischen beruflichen Verpflichtung wollen wir diese in unserem Lande lebenden Menschen im Krankheitsfall behandeln, wie andere Patienten auch.

 

© 2005, Bundesärztekammer.