ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 11
Auf Antrag von Dr. König (Drucksache III-11) fasst
der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Voraussetzung für die Erfassung
von Krebserkrankungen und statistischen Auswertungen ist die bundesweite
Einführung eines zentralen Krebsregisters. Bis jetzt haben noch
nicht alle Bundesländer Krebsregister. Somit sind statistische Auswertungen
im onkologischen Bereich nicht möglich. Dieser Mangel ist zügig
zu beheben.
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