ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 04
Auf Antrag von Frau Dr. Lutz (Drucksache IV-04)
fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die medizinische Behandlung
von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland entspricht nicht den
erforderlichen medizinischen Standards und wird durch gesetzliche Regelungen
behindert.
Der 108. Deutsche Ärztetag
fordert deshalb, die politisch Verantwortlichen auf, die medizinische
Behandlung von in Deutschland lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
zu gewährleisten.
Folgendes ist dabei
vordringlich:
1.
Rechtssicherheit für Ärzte
und medizinisches Personal, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
medizinisch betreuen. Es muss klargestellt werden, dass ärztliche Hilfe nicht
die Tatbestandsmerkmale der Beihilfe für illegalen Aufenthalt erfüllen. Die
Gleichsetzung von Ärzten mit z. B. Schleppern, Schleusern und
Menschenhändlern, wie aus § 96 AufenthG gefolgert werden kann, ist
nicht akzeptabel.
2.
Aufhebung der
"Übermittlungspflicht" für öffentliche Krankenhäuser an die
Ausländerbehörden.
Die Übermittlung von Daten gemäß § 87 AufenthG hat in der Regel die
Abschiebung zur Folge. Die Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit wird
damit unterlaufen. Oft wird eine lebensnotwendige stationäre Behandlung aus
Angst vor Abschiebung vermieden.
3.
Kostenregelung für die
Behandlung von Menschen ohne Papiere.
Die bisher übliche Praxis, die auf der kostenlosen Hilfe einzelner Ärztinnen
und Ärzte oder von Krankenhäusern beruht, ist nicht ausreichend und auf Dauer
finanziell nicht durchführbar. Eine Kostenübernahme durch die Sozialämter, die
dann aber die Abschiebung zur Folge hat, ist keine realistische Lösung. Es ist
vielmehr eine staatliche Aufgabe, allen hier lebenden Menschen eine angemessene
medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Begründung:
Der vorgelegte Entschließungsantrag
dient den Interessen der Ärztinnen und Ärzte, die in die Behandlung
von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus eingebunden sind und
diesen Menschen. Die Resolution wurde am 20.04.2005 auf Vorschlag
des Menschenrechtsausschusses der Ärztekammer Berlin ohne Gegenstimmen
von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossen.
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