Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Bericht: Krankheit und Armut

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 04

Auf Antrag von Frau Dr. Lutz (Drucksache IV-04) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die medizinische Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland entspricht nicht den erforderlichen medizinischen Standards und wird durch gesetzliche Regelungen behindert.

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert deshalb, die politisch Verantwortlichen auf, die medizinische Behandlung von in Deutschland lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.

Folgendes ist dabei vordringlich:

1.     Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches Personal, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus medizinisch betreuen. Es muss klargestellt werden, dass ärztliche Hilfe nicht die Tatbestandsmerkmale der Beihilfe für illegalen Aufenthalt erfüllen. Die Gleichsetzung von Ärzten mit z. B. Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern, wie aus § 96 AufenthG gefolgert werden kann, ist nicht akzeptabel.

2.     Aufhebung der "Übermittlungspflicht" für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden.
Die Übermittlung von Daten gemäß § 87 AufenthG hat in der Regel die Abschiebung zur Folge. Die Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit wird damit unterlaufen. Oft wird eine lebensnotwendige stationäre Behandlung aus Angst vor Abschiebung vermieden.

3.     Kostenregelung für die Behandlung von Menschen ohne Papiere.
Die bisher übliche Praxis, die auf der kostenlosen Hilfe einzelner Ärztinnen und Ärzte oder von Krankenhäusern beruht, ist nicht ausreichend und auf Dauer finanziell nicht durchführbar. Eine Kostenübernahme durch die Sozialämter, die dann aber die Abschiebung zur Folge hat, ist keine realistische Lösung. Es ist vielmehr eine staatliche Aufgabe, allen hier lebenden Menschen eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen.

Begründung:

Der vorgelegte Entschließungsantrag dient den Interessen der Ärztinnen und Ärzte, die in die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus eingebunden sind und diesen Menschen. Die Resolution wurde am 20.04.2005 auf Vorschlag des Menschenrechtsausschusses der Ärztekammer Berlin ohne Gegenstimmen von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.