Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Bericht: Krankheit und Armut

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 07
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 07a

Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. Adam, PD Dr. Benninger, Dr. Bolay, Frau Dr. Heuchert, Prof. Dr. Keller, Prof. Dr. Kunze, Dr. Peters, Dr. Voigt und Dr. Zimmermann (Drucksache IV-07) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Lorenzen (Drucksache IV-07a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen nachdrücklich auf, ihre Gesundheits- und Sozialpolitik wesentlich stärker an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen zu orientieren. Dazu gehört insbesondere:

§     Die grundsätzliche Kostenfreiheit für alle medizinisch notwendigen Leistungen für Kinder und Jugendliche, auch die Kostenübernahme für Over The Counter (OTC)-Präparate mit nachgewiesener Wirkung.

§     Die Übernahme der Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtleistung der GKV).

§     Die Beibehaltung und Stärkung des jugendmedizinischen Dienstes im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Reihenuntersuchungen, aufsuchende Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Beratung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen).

§     Die frühzeitige Prävention von abhängigem Verhalten sowie angemessene Behandlung Suchtkranker und Hilfe zur Schadensminderung bei chronisch Abhängigen.

§     Die angemessene Berücksichtigung migrantenspezifischer Bedürfnisse.

§     Die Sicherung der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende Bestimmungen im Arzneimittelgesetz.

§     Das Vorhalten einer qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen im ambulanten wie stationären Bereich.

§     Die besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus unterprivilegierten Familien bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes.

Begründung:

Nach Angaben von UNICEF leben 10,2 % aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland in relativer Armut: Deren Familien haben ein Einkommen, das niedriger ist als die Hälfte des nationalen Durchschnittseinkommens. Betroffen sind also ca. 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahren in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen überdurchschnittlich gestiegen. Die Sozialausgaben für Kinder und Jugendliche sind in diesem Zeitraum gesunken.

Die in den §§ 24 und 26 der UN-Kinderrechtskonvention vom 26.01.1990 beschriebenen Rechte von Kindern werden in der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend gewährleistet.

 

© 2005, Bundesärztekammer.