BESCHLUSSANTRAG V – 04
Der Antrag von Dr. Heinrich und Dr. Hornberger
(Drucksache V-04) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
a)
Der 108. Deutsche
Ärztetag beschließt, die Facharzt-Bezeichnung "Plastische Chirurgie"
um den adjektivischen Zusatz "Ästhetische" zu ergänzen, so dass die
neue Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet:
"Facharzt/Fachärztin
für Plastische und Ästhetische Chirurgie"
(Plastischer
und Ästhetischer Chirurg/Plastische und Ästhetische Chirurgin)
b)
Der 108. Deutsche
Ärztetag beschließt, die Zusatz-Bezeichnung "Plastische Operationen"
um den adjektivischen Zusatz "Ästhetische" zu ergänzen, so dass die
neue Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet:
"Plastische
und Ästhetische Operationen"
Die
Landesärztekammern werden gebeten, diese Änderungen in die
Weiterbildungsordnungen der Länder aufzunehmen.
c)
Die Voraussetzungen zum
Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Plastische und Ästhetische
Operation" um folgende Facharztkennungen zu ergänzen:
- Facharzt für Augenheilkunde
- Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
und
den Weiterbildungsinhalt zu ergänzen um jeweils eigene operative Eingriffe und
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die neu zugangsberechtigten
Fachärzte festzulegen.
Begründung:
Vom Grundsatz her ist es zu
begrüßen, dass "Ästhetische Chirurgie" auch in der Weiterbildung
qualitativ unterlegt wird. Dabei ist der Teilhabe unterschiedlicher
Facharztgruppen an diesem Tätigkeitsfeld durch eine chancengleiche
Differenzierung Rechnung zu tragen. Dies lässt sich am besten in
Form eines Menüsystems verwirklichen, in welchem allgemeinen Inhalten
der Zusatz-Weiterbildung "Plastische und Ästhetische Operationen"
spezifische Inhalte der neu zugangsberechtigten Fachärzte zugeordnet
werden - analog der bestehenden Regelungen für HNO-Ärzte und Fachärzte
für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
|