Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG V – 02

Der Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Bertram, Frau Dr. Huber, Dr. Hülskamp, Dr. Hammer und Dr. Ikonomidis (Drucksache V-02) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 108. Deutsche Ärztetag beschließt,

a)     Die Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen" um den adjektiven Zusatz "Ästhetische" zu ergänzen, so dass die neue Bezeichnung in der Weiterbildungsordnung lautet: "Plastische und Ästhetische Operationen"

b)     Die Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung um andere Facharztanerkennungen zu ergänzen, insbesondere:

-   Facharzt für Augenheilkunde

-   Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

-   Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

c)     Den Weiterbildungsinhalt zu ergänzen um jeweils eigene operative Eingriffe für die unter b) genannten neu zugangsberechtigten Fachärzte sowie für die schon länger zugangsberechtigten (HNO, MKG)

d)     Die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die unter b) genannten neu zugangsberechtigten Fachärzte festzulegen sowie für die schon länger berechtigten Fachgruppen zu überarbeiten.

Die Bundesärztekammer wird mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages für den nächsten Deutschen Ärztetag beauftragt.

Begründung:

Die Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen" ist derzeitig nur einem Teil der Fachgebiete zugänglich, die solche Operationen durchführen. Die Erweiterung analog der Regelungen für HNO-Ärzte und MKG-Ärzte ist deshalb notwendig.

Vom Grundsatz her ist es zu begrüßen, dass "Ästhetische Chirurgie" auch in der Weiterbildung qualitativ unterlegt wird. Dabei ist der Teilhabe unterschiedlicher Facharztgruppen an diesem Tätigkeitsfeld durch eine chancengleiche Differenzierung Rechnung zu tragen. Dies lässt sich am besten in Form eines Menusystems verwirklichen, in welchem allgemeinen Inhalten der Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen" spezifische Inhalte für die einzelnen Facharzt-Gruppen zugeordnet werden.

Insbesondere wichtig ist auch die Verankerung der Beratung der Patienten in der Weiterbildungsordnung für den Erwerb der Facharzt- und Zusatzbezeichnung, da für manche Patienten ein Abraten vom gewünschten Eingriff am zielführendsten sein kann, erkennen von Dysmorphophobie-Erkrankten, etc.

 

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