BESCHLUSSANTRAG V – 02
Der Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Bertram,
Frau Dr. Huber, Dr. Hülskamp, Dr. Hammer und Dr. Ikonomidis (Drucksache V-02)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche Ärztetag
beschließt,
a)
Die Zusatzweiterbildung
"Plastische Operationen" um den adjektiven Zusatz
"Ästhetische" zu ergänzen, so dass die neue Bezeichnung in der
Weiterbildungsordnung lautet: "Plastische und Ästhetische
Operationen"
b)
Die Voraussetzung zum
Erwerb der Bezeichnung um andere Facharztanerkennungen zu ergänzen,
insbesondere:
- Facharzt für Augenheilkunde
- Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
- Facharzt für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
c)
Den Weiterbildungsinhalt
zu ergänzen um jeweils eigene operative Eingriffe für die unter b) genannten
neu zugangsberechtigten Fachärzte sowie für die schon länger
zugangsberechtigten (HNO, MKG)
d)
Die Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden für die unter b) genannten neu zugangsberechtigten
Fachärzte festzulegen sowie für die schon länger berechtigten Fachgruppen zu überarbeiten.
Die Bundesärztekammer wird
mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages für den nächsten
Deutschen Ärztetag beauftragt.
Begründung:
Die Zusatzweiterbildung
"Plastische Operationen" ist derzeitig nur einem Teil der Fachgebiete
zugänglich, die solche Operationen durchführen. Die Erweiterung analog der Regelungen
für HNO-Ärzte und MKG-Ärzte ist deshalb notwendig.
Vom Grundsatz her ist es zu
begrüßen, dass "Ästhetische Chirurgie" auch in der Weiterbildung
qualitativ unterlegt wird. Dabei ist der Teilhabe unterschiedlicher
Facharztgruppen an diesem Tätigkeitsfeld durch eine chancengleiche
Differenzierung Rechnung zu tragen. Dies lässt sich am besten in Form eines
Menusystems verwirklichen, in welchem allgemeinen Inhalten der Zusatzweiterbildung
"Plastische Operationen" spezifische Inhalte für die einzelnen
Facharzt-Gruppen zugeordnet werden.
Insbesondere wichtig ist auch
die Verankerung der Beratung der Patienten in der Weiterbildungsordnung
für den Erwerb der Facharzt- und Zusatzbezeichnung, da für manche
Patienten ein Abraten vom gewünschten Eingriff am zielführendsten
sein kann, erkennen von Dysmorphophobie-Erkrankten, etc.
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