ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI – 02
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-02) fasst der 108. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende
Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag 2005 in Berlin fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, den
Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 % für privatärztliche Leistungen der
Ärzte und anderer Gesundheitsberufe in den neuen Bundesländern und in Ostberlin
endlich abzuschaffen.
Die 10 %ige
Honorarkürzung in den neuen Bundesländern und Ostberlin gilt nur noch für Ärzte
und einige weitere Gesundheitsberufe. Die angefügte Übersicht über die
Honorarsituation der Freiberufler in den neuen Bundesländern belegt die
Situation. Die Begründung der Bundesgesundheitsministerin, dass die
unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen und die unterschiedlichen
Lebensverhältnisse in Ost und West den Honorarabschlag für Ärzte bedingen,
wirft die Frage auf, ob sich die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen
im Osten Deutschlands ausschließlich auf den Arzt und die Gesundheitsberufe auswirken
und bei den anderen freien Berufen keine Rolle spielen. Private
Krankenversicherungen machen ebenfalls keinen Unterschied in der
Beitragsgestaltung zwischen Ost und West.
Der permanent
entgegengehaltene formale Hinweis auf die Kopplung der ärztlichen
Privathonorare im Osten an die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
vermischt zwei Versorgungsbereiche, die auf völlig anderen gesetzlichen
Grundlagen beruhen und auch anderen Rahmenbedingungen unterliegen. Der Bezug der
Privathonorare auf eine Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung ist
rechtlich fragwürdig.
Die Situation in Berlin ist
inzwischen vollkommen unzumutbar, da Ärzte im Ostteil der Stadt oder in Potsdam
ihre Patienten, auch aus dem Westteil oder den alten Bundesländern, zu
ermäßigten Sätzen behandeln müssen. Zunehmend werden Investitionen von
Wirtschaftsunternehmen nur im Westen Berlins getätigt (Hernienzentrum,
Frauenklinikum, etc.). Der Wirtschaftsstandort Ostberlin ist benachteiligt.
Der 108. Deutsche
Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, endlich den Ostabschlag zu
beseitigen! Die Abwertung der Tätigkeit von Ärzten in Ostdeutschland muss 15
Jahre nach Wiedervereinigung beendet werden! Dies wäre ein politisches Signal
für die Ärzteschaft in den neuen Bundesländern zur Würdigung ihres beruflichen
Einsatzes.
Anlage zu VI – 02:
BFB
Freiberufler
und ihre Gebühren: Der Ost-West-Abschlag (Stand: 07.05.2004)
Berufsgruppe
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Gebühren in den neuen
Bundesländern in % der Gebühren der alten Bundesländer
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Bemerkungen
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Ärzte
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90 %
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Nach den einzelnen Gebührenanpassungsverordnungen:
1. 1991: 60 %
2. 1993: 75 %
3. 1994: 81 %
4. 1999: 86 %
5. 2001: 90 %
BMG (noch unter Bundesminister Horst Seehofer)
hatte bereits zum 01.01.2000 100 % angekündigt.
Einen Anpassungsbedarf sieht das Ministerium inzwischen nicht mehr, auch
nicht nach den jüngsten Änderungen im rechts-, steuer- und
wirtschaftsberatenden Bereich.
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Zahnärzte
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90 %
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zur Gebührenentwicklung s. Ärzte
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Tierärzte
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84 %
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seit 01.08.1999
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Physiotherapeuten
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zwischen 73 % und 94 %
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Logopäden
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100 %
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seit Juni 2001
Kompromiss: Verzicht der Logopäden auf eine Gebührenerhörung
bis Ende 2002
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Berufsbetreuer
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100 %
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ab 01.07.2004 bzw. in Berlin bereits seit dem 01.01.2003
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Notare
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100 %
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ab
01.07.2004
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Rechtsanwälte
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100 %
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ab
01.07.2004
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Steuerberater
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100 %, auch vor Gericht
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seit dem 01.01.1991 bzw. vor Gericht ab dem 01.07.2004
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Vor Gericht:
Öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige
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100 %
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ab
01.07.2004
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Architekten
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100 %
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seit
01.01.1993
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Ingenieure
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100 %
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seit
01.01.1993
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Seelotsen
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100 %
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seit
01.02.1998
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