Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VII: Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 02
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 02a

Auf Antrag von Dr. Wyrwich und Dr. Albers (Drucksache VII-02) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Boie (Drucksache VII-02a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag lehnt fachübergreifende Bereitschaftsdienste in Kliniken im Interesse der Patientensicherheit generell ab. Die medizinischen Fachgesellschafen werden dringend aufgefordert – sofern nicht bereits geschehen – hierzu klare Positionen zu beziehen.

Begründung:

An einer steigenden Anzahl von Krankenhäusern werden trotz vorhandener Fachdisziplinen aufgrund der "Mobilisierung ökonomischer Reserven" fachübergreifende Bereitschaftsdienste durch die Klinikleitungen eingeführt. Dies stellt nicht nur eine Gefährdung der Patientensicherheit dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die personelle Besetzung des Bereitschaftsdienstes oft nicht mit Kolleginnen und Kollegen mit abgeschlossener Facharztqualifikation erfolgt, sondern ist auch - vor dem Hintergrund des "Facharzt-Urteils" des Bundesgerichtshofes (BGH) – kritisch zu sehen, da es mit erheblichen Risiken verbunden ist.

 

© 2005, Bundesärztekammer.