ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 02
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VII – 02a
Auf Antrag von Dr. Wyrwich und Dr. Albers
(Drucksache VII-02) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Boie
(Drucksache VII-02a) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 108. Deutsche
Ärztetag lehnt fachübergreifende Bereitschaftsdienste in Kliniken im Interesse
der Patientensicherheit generell ab. Die medizinischen Fachgesellschafen werden
dringend aufgefordert – sofern nicht bereits geschehen – hierzu klare
Positionen zu beziehen.
Begründung:
An einer steigenden Anzahl von
Krankenhäusern werden trotz vorhandener Fachdisziplinen aufgrund
der "Mobilisierung ökonomischer Reserven" fachübergreifende
Bereitschaftsdienste durch die Klinikleitungen eingeführt. Dies
stellt nicht nur eine Gefährdung der Patientensicherheit dar, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass die personelle Besetzung des Bereitschaftsdienstes
oft nicht mit Kolleginnen und Kollegen mit abgeschlossener Facharztqualifikation
erfolgt, sondern ist auch - vor dem Hintergrund des "Facharzt-Urteils"
des Bundesgerichtshofes (BGH) – kritisch zu sehen, da es mit erheblichen
Risiken verbunden ist.
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