Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 30

Auf Antrag von Dr. Junker (Drucksache VIII-30) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Mit der Einführung elektronischer Informations- und Regelungsprozesse im Gesundheitswesen, wie elektronische Patientenkarte (E-card) und elektronischer Heilberufsausweis (HBA), verbinden sich für die beteiligten Personenkreise weitreichende Konsequenzen, die eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung notwendig machen.

Deshalb sind vor der Einführung dieser Informationsprozesse, die mit Hilfe der IT erfolgen, vorrangig unter anderem abzuklären und zu lösen:

-     Ist sichergestellt, dass die ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt wird?

-     Sind E-card und HBA bei Serverlösungen (Zentralrechner/dezentrale Rechner) mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar?

-     Ist die Nutzung von E-card und HBA mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung der Beteiligten vereinbar?

-     Wann sollen E-card und HBA dem Patienten welchen Nutzen bringen? Findet eine kontinuierliche Evaluation statt? Wo? Durch wen?

-     Ist sichergestellt, dass die Finanzierung nicht zu Lasten der gesundheitlichen Versorgung geht?

-     Sind die Kosten belastbar kalkuliert, und wie stellt sich die Kosten-Nutzen-Relation dar?

-     Werden Investitionen und Folgekosten von denen getragen, die von der Umsetzung profitieren?

-     Welcher (praktische) Nutzen ist für die Ärztinnen und Ärzte zu realisieren/erkennbar? In welcher Form?

-     Können die EDV-Anlagen in Krankenhäusern und Praxen sicher vor unerlaubten Zugriffen und Virenbefall geschützt werden? Durch welche Maßnahmen, mit welchen Kosten/Folgekosten, für wen?

Forderung:

Die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen erfordert die Klärung der angesprochenen Fragen vor ihrer Einführung, da es den Patienten und den Ärzten nicht zuzumuten ist, als Testfeld für unausgereifte IT-Lösungen missbraucht zu werden. (Kein weiteres "Toll-collect"!)

Patienten und Ärzte sind an der Planung, der Durchführung und Evaluation von notwendigen Probeläufen und vor der endgültigen Einführung maßgeblich zu beteiligen!

Die Einführung darf nicht ehrgeizigen Politikern und dem Wunsch nach weiterer
Ökonomisierung der Gesundheitspolitik übereilt untergeordnet werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, diese Fragestellungen an den entsprechenden Stellen vor- und einzubringen und auf deren Lösungen zu dringen.

 

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