BESCHLUSSANTRAG VIII – 91
Auf Antrag von Frau Dr. Groß und Dr. Josten
(Drucksache VIII-91) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:
Akademien und Weiterbildner
müssen Fortbildungsangebote für die korrekte Codierung ärztlicher Diagnosen
durchführen.
Dies ist insbesondere für den
Bereich der F-Diagnosen (Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie) dringend
notwendig, da sie auch im somatischen Bereich als Haupt- und Nebendiagnosen
benutzt werden.
Begründung:
Der undifferenzierte Umgang
mit den F-Diagnosen führt sowohl zur Verfälschung von Statistiken
als auch für den einzelnen Patienten zu diskriminierender Ausgrenzung
und in deren Folge auch zur Vorenthaltung von Versicherungsleistungen.
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