Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 91

Auf Antrag von Frau Dr. Groß und Dr. Josten (Drucksache VIII-91) beschließt der 108. Deutsche Ärztetag:

Akademien und Weiterbildner müssen Fortbildungsangebote für die korrekte Codierung ärztlicher Diagnosen durchführen.

Dies ist insbesondere für den Bereich der F-Diagnosen (Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie) dringend notwendig, da sie auch im somatischen Bereich als Haupt- und Nebendiagnosen benutzt werden.

Begründung:

Der undifferenzierte Umgang mit den F-Diagnosen führt sowohl zur Verfälschung von Statistiken als auch für den einzelnen Patienten zu diskriminierender Ausgrenzung und in deren Folge auch zur Vorenthaltung von Versicherungsleistungen.

 

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