Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 72

Auf Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger, Prof. Dr. Kahlke, Dr. Schwarzkopf-Steinhauser und Frau Prof. Dr. Krause-Girth (Drucksache VIII-72) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Notwendige stationäre medizinische Behandlungen dürfen ohne richterlichen Beschluss nur im Einvernehmen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten durch ordnungsrechtliche Maßnahmen zwangsweise beendet oder unterbrochen werden.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird deshalb gebeten, die politisch Verantwortlichen aufzufordern, die Sicherheit der sich in stationärer Behandlung befindlichen Kranken zu gewährleisten und die ärztliche Behandlungskompetenz nicht infrage zu stellen.

Begründung:

Der stationäre Behandlungsraum wird Kranken zuteil, die einen besonderen Schutz und eine besonders intensive Therapie und Pflege benötigen. Er muss vor staatlichen Übergriffen geschützt bleiben. Stationäre Behandlung betrifft Menschen, die besonders wenig belastbar sind. In zunehmendem Maße werden aber beispielsweise körperlich oder psychisch kranke Ausländer, die abgeschoben werden sollen, gegen den Protest der behandelnden Ärztinnen und Ärzte während einer notwendigen stationären psychiatrischen Behandlung zwangsweise aus Krankenhäusern geholt und abgeschoben.

Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ärztliche Entscheidungsbereiche und ärztliche Kompetenz dar.

Es besteht die große Gefahr, dass die hiermit verbundene Unterbrechung der notwendigen therapeutischen Maßnahmen sowie die hierdurch ausgelöste zusätzliche Belastung bei den Kranken zu einer ausgeprägten Verschlechterung ihrer Leiden führt und eine konkrete und erhebliche Gefährdung ihrer Gesundheit auslösen.

 

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