ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 09
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VIII-09) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Das Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG) vom 01.07.2004 hatte das Ziel, zeitgemäße und
leistungsgerechte Vergütungsbedingungen für Sachverständige zu schaffen. Der
107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen hat bereits vor Inkrafttreten des
Gesetzes festgestellt, dass das Ziel des Gesetzes für ärztliche Sachverständige
nicht erreicht wird und deshalb sowohl die unzulänglichen Vergütungsregelungen
als auch die Einstufung von Leistungen ärztlicher Sachverständiger in die
Vergütungsgruppen des Gesetzes abgelehnt.
Fast ein Jahr nach
Inkrafttreten des Gesetzes ist festzustellen, dass die ohnehin unzureichende
gesetzlich geregelte Vergütung durch die Verfahrenspraxis der Gerichte noch
weiter verschlechtert wird. Gerichte, insbesondere Sozialgerichte, umgehen die
gesetzliche Anhebung der Stundensätze für ärztliche Sachverständige dadurch,
dass sie den Sachverständigen Zeitbudgets für ihre Gutachtenleistungen vorgeben, so
dass die geringfügige gesetzliche Vergütungsverbesserung durch
Zeitpauschalierung wieder entfällt. Die Vergütungsabsenkung der Schreibgebühren
des JVEG führt des Weiteren dazu, dass die Kosten für Schreibkräfte aus dem
Gutachtenhonorar finanziert werden müssen. Ärztliche Sachverständige sind
benachteiligt, weil durch die Handhabung des Gesetzes durch Gerichte und die
Unterfinanzierung der Schreibgebühren die geringe gesetzliche Verbesserung der
ärztlichen Sachverständigenvergütung vollkommen aufgezehrt wird.
Der 108. Deutsche Ärztetag
fordert das zuständige Bundesministerium der Justiz auf, für eine
korrekte Anwendung des Gesetzes zu sorgen und durch eine Novellierung
des JVEG eine wirkliche Verbesserung der Vergütungen ärztlicher
Sachverständiger vorzunehmen.
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