Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 11

Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VIII-11) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die verantwortlichen Politiker auf, einen Paradigmenwechsel in der Krankenversicherung, hin zu einer sozialmarktwirtschaftlichen Privatkrankenversicherung, herbeizuführen.

Begründung:

Man stellt fest, dass

1.     die nach nunmehr mehreren Jahrzehnten sich hinziehenden Reformen im Gesundheitswesen des Landes nicht nur keine Sanierung der GKV-Finanzen herbeigeführt haben, sondern darüber hinaus die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in einem bedenklichen Ausmaß beeinträchtigt haben.

2.     mühsam entstandene personelle und sonstige Kapazitäten im Gesundheitswesen des Landes durch gesetzliche Überregulierung mit einer ausufernden Bürokratie unter Missachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes in einem noch nicht da gewesenen Umfang sowie wertvolle Ressourcen und innovative Kräfte der deutschen Gesellschaft und insbesondere der deutschen Wirtschaft zerstört werden, und somit der im Lande um sich greifenden Depression ein weiterer Vorschub geleistet wird.

3.     alle bis dato eingeführten Reformen aus im Wesentlichen von Technokraten stammenden Unworten gegen Menschen (Bemessung, Begrenzung, Betreuung, Budgetierung, Einfrierung, Finanzierung, Honorierung, Ökonomisierung, Optimierung, Minimierung, Mobilisierung, Pauschalierung, Rationalisierung, Solidarisierung, Steuerung, Verknappung, Verteilung etc, n. Dr. med. Hans-Jürgen Blum, 1995) bestehen, die mit uns Ärzten und unserer Sprache nichts Gemeinsames haben ( Paracelsus: "Im Herzen wächst der Arzt, Von Gott kommt er, Des ewigen Lichtes ist er, Der tiefste Grund aller Arznei ist die Liebe").

4.     das Rad der Geschichte durch derartige Reformen, wie z. B. die Einführung von "Mammut-Ambulatorien" (MVZ) rückwärts gedreht und die ärztliche Freiberuflichkeit ruiniert wird.

Die Ärzteschaft nicht mehr bereit ist, darüber zu schweigen und sich einer abermaligen Gefahr auszusetzen, benutzt bzw. missbraucht zu werden, weil sie ihre Ethik in allen Richtungen angewandt wissen will, so auch in Bezug auf ihre eigene Behandlung durch den Gesetzgeber!

Es ist Aufgabe des Staates, Angehörigen von Berufen, die den unmittelbaren Schutz der Menschenrechte und damit der Deutschen Verfassung gewährleisten, auch den entsprechenden Schutz – in diesem Fall – für den Arzt, seine Familie und seine Existenz im Rahmen der freien Berufsausübung zu garantieren.

 

© 2005, Bundesärztekammer.