Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 51

Auf Antrag von Dr. Munte und Dr. Kaplan (Drucksache VIII-51) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die für eine sinnvolle Steuerung der ambulanten Versorgung notwendigen Informationen über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V allgemein verfügbar gemacht werden.

Die erforderliche Transparenz kann nur hergestellt werden, wenn die Krankenkassen verpflichtet sind, den Gegenstand des Vertrags, die Vertragspartner, die vereinbarte Vergütungsform und das geschätzte Vergütungsvolumen, die geschätzte Anzahl der teilnehmenden Versicherten sowie Beginn und Dauer der Integrierten Versorgung zu veröffentlichen.

Begründung:

Zur Bereinigung der Gesamtvergütungen um die für die Integrierte Versorgung aufgewendeten Beträge haben die beteiligten Verbände eine gemeinsame Registrierungsstelle gebildet. Diese Stelle ist die einzige Möglichkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen, verlässliche Informationen über die Integrierte Versorgung zu erhalten. Die Informationen werden jedoch ausschließlich zu dem Zweck weitergegeben, eine Zahlungskürzung dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehen zu können; sie dürfen für andere Zwecke nicht verwendet und an Dritte nicht weitergegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen ergeben somit kein umfassendes Bild über Änderungen in der Versorgungslandschaft, womit die Kassenärztlichen Vereinigungen daran gehindert sind, eigene kassenübergreifende Versorgungskonzepte sinnvoll mit der Integrierten Versorgung zu verknüpfen und bestehenden Handlungsbedarf für neue Versorgungskonzepte festzustellen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.