Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VIII – 64
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG VIII – 64a

Der Antrag von Dr. Rütz, Dr. Rohde, Herrn Stagge, Dr. Sülz, Prof. Dr. Bertram und Dr. Hammer (Drucksache VIII-64) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Keller (Drucksache VIII-64a) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer dazu auf, Modelle zu prüfen, wie das Sachleistungssystem durch ein Kostenerstattungssystem als Regelfall der Krankenversicherung abgelöst werden kann und die Ergebnisse auf dem 109. Deutschen Ärztetag vorzustellen.

Begründung:

Das Sachleistungssystem ist als Regelversicherung für über 90 % der Bevölkerung ungeeignet und zu einem System der Mangelverwaltung degeneriert. Auch die Perfektionierung in Form einer Bürgerversicherung wird die grundsätzlichen Webfehler nicht beseitigen.

Die systemimmanente Intransparenz induziert zum Teil groteske Kontrollmechanismen, die dem System einerseits erhebliche finanzielle Mittel entziehen und es andererseits durch die damit verbundene überbordende Bürokratie innerlich lähmen. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Berufsunzufriedenheit der Kollegen.

Es liegt in unserem ureigensten Interesse, einen konstruktiven Vorschlag zu erarbeiten, der vor allem den jüngeren Kollegen eine berufliche Zukunftsperspektive bietet.

 

© 2005, Bundesärztekammer.