BESCHLUSSANTRAG VIII – 64
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG VIII – 64a
Der Antrag von Dr. Rütz, Dr. Rohde, Herrn Stagge,
Dr. Sülz, Prof. Dr. Bertram und Dr. Hammer (Drucksache VIII-64) unter
Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Keller (Drucksache VIII-64a) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert
den Vorstand der Bundesärztekammer dazu auf, Modelle zu prüfen, wie das Sachleistungssystem
durch ein Kostenerstattungssystem als Regelfall der Krankenversicherung
abgelöst werden kann und die Ergebnisse auf dem 109. Deutschen Ärztetag
vorzustellen.
Begründung:
Das Sachleistungssystem ist
als Regelversicherung für über 90 % der Bevölkerung ungeeignet und zu
einem System der Mangelverwaltung degeneriert. Auch die Perfektionierung in
Form einer Bürgerversicherung wird die grundsätzlichen Webfehler nicht
beseitigen.
Die systemimmanente
Intransparenz induziert zum Teil groteske Kontrollmechanismen, die dem System
einerseits erhebliche finanzielle Mittel entziehen und es andererseits durch
die damit verbundene überbordende Bürokratie innerlich lähmen. Sie leistet
damit einen entscheidenden Beitrag zur Berufsunzufriedenheit der Kollegen.
Es liegt in unserem ureigensten
Interesse, einen konstruktiven Vorschlag zu erarbeiten, der vor
allem den jüngeren Kollegen eine berufliche Zukunftsperspektive
bietet.
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