Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 83

Auf Antrag von Dr. Gudat (Drucksache VIII-83) fasst der 108. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Praxisgebühr und Zuzahlungen dürfen bei nachweislich Armen nicht erhoben werden. Der Nachweis kann durch einen Befreiungsausweis der Krankenkasse oder Ähnliches geführt werden.

Die Umsetzung der bisherigen gesetzlichen Regelung hat die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs zum Arzt belegt, um die Verschleppung von Krankheiten zu vermeiden.

 

© 2005, Bundesärztekammer.