ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 60
Der Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Adam
(Drucksache VIII-60) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der 108. Deutsche
Ärztetag hält es für erforderlich, dass vor Einführung neuer medizinischer
Verfahren, diagnostischer Maßnahmen oder Therapien Studien in geeigneten
Einrichtungen zur Überprüfung von Validität und Praktikabilität durchgeführt
werden. Der G-BA sollte in die Lage versetzt werden, solche Studien in Auftrag
zu geben, wenn diese bei Antragstellung auf Bewertung einer Maßnahme durch den
G-BA nicht vorliegen.
Begründung:
Neue Verfahren, Methoden und
Therapien sollen erst dann als erstattungsfähig durch den G-BA anerkannt
werden, wenn sie zuvor in entsprechenden Erprobungsphasen (Studien)
in dazu geeigneten Einrichtungen validiert worden sind.
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