Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 77

Der Antrag von Dr. Munte (Drucksache VIII-77) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.03.2005 über eine sektorenübergreifende Verfahrensordnung zeitnah zu genehmigen.

Begründung:

Mit der neuen Verfahrensordnung sollen die bestehenden Unterschiede in der evidenzbasierten Methodenanwendung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung der Patienten beseitigt werden. Bedauerlich ist, dass sich sowohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft als auch die Patientenvertreter ausdrücklich gegen die neue Verfahrensordnung ausgesprochen haben, weil sie die darin einheitlich aufgestellten Anforderungen an die Evidenz der Methodenbewertung für sich nicht akzeptieren.

Es ist jedoch nicht begründbar, warum im stationären Bereich weiterhin unvalidierte Methoden zur Anwendung gelangen sollen, während in der ambulanten Versorgung die Evidenz der Methode nachgewiesen sein muss. Der medizinische Fortschritt kann am Krankenhaus auch nach Umsetzung der Verfahrensrichtlinie im Rahmen von Modellprojekten sichergestellt werden. Grundsätzlich ist aber auch für den stationären Bereich zu fordern, dass Patienten nur auf der Grundlage anerkannter Methoden behandelt werden sollen.

 

© 2005, Bundesärztekammer.