ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VIII – 77
Der Antrag von Dr. Munte (Drucksache VIII-77) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert
das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf, den Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.03.2005 über eine
sektorenübergreifende Verfahrensordnung zeitnah zu genehmigen.
Begründung:
Mit der neuen
Verfahrensordnung sollen die bestehenden Unterschiede in der evidenzbasierten
Methodenanwendung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung der
Patienten beseitigt werden. Bedauerlich ist, dass sich sowohl die Deutsche
Krankenhausgesellschaft als auch die Patientenvertreter ausdrücklich gegen die
neue Verfahrensordnung ausgesprochen haben, weil sie die darin einheitlich
aufgestellten Anforderungen an die Evidenz der Methodenbewertung für sich nicht
akzeptieren.
Es ist jedoch nicht begründbar,
warum im stationären Bereich weiterhin unvalidierte Methoden zur
Anwendung gelangen sollen, während in der ambulanten Versorgung
die Evidenz der Methode nachgewiesen sein muss. Der medizinische
Fortschritt kann am Krankenhaus auch nach Umsetzung der Verfahrensrichtlinie
im Rahmen von Modellprojekten sichergestellt werden. Grundsätzlich
ist aber auch für den stationären Bereich zu fordern, dass Patienten
nur auf der Grundlage anerkannter Methoden behandelt werden sollen.
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